Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 211 "Eberstetten"
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Pfaffenhofen a. d. IlmPlanungsanlass
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Sicherung der Planungsabsichten in seiner Sitzung am 22.01.2026 eine Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 211 „Eberstetten“ erlassen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich ausgehend von der ersten Bebauung nordöstlich der Schweitenkirchener Straße bis zur letzten Bebauung südwestlich der Schweitenkirchener Straße in Eberstetten. Die topographisch höher gelegene Bebauung nordwestlich der Schweitenkirchener Straße in Eberstetten wird von der Planung nicht umfasst.
Ziel der Planung ist der Erhalt und Schutz der dörflichen Struktur unter Berücksichtigung der baukulturellen Gegebenheiten. Insbesondere soll das Gebiet vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.
Ansprechperson
Kathinka Brehm
Sachgebietsleiterin Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 23 13
Fax: 08441 78 28 13
E-Mail: kathinka.brehm@stadt-pfaffenhofen.de
Christian Koller
Stellv. Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 107
Fax: 08441 78 21 07
E-Mail: christian.koller@stadt-pfaffenhofen.de