Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 189 " An der Unthofstraße in Tegernbach"

Pfaffenhofen an der Ilm

Verfahrensschritt

Beschlussfassung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Planungsanlass

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 189 „An der Unthofstraße in Tegernbach“ eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, also für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 3 , 4, 4/2, 60, 60/5, 60/6, 60/7, 61/2, 61/3, 61/4, 62, 62/2, 64, 66, 68, 70/2, 73, 75, 76, 77, 78/2, 80, 81, 81/1, 81/2, 82, 83, 84, 84/4, 84/5, 85, 86, 87, 87/1, 88, 90/2, 92, 94, 94/2, 99, 100, 102, 102/2, 103, 105/1, 109, 110, 110/1, 111, 166/3, 166/27, 166/28, 166/38, 166/40, 166/41, 832/4, 832/5, 834, 834/6, 998/2, 998/3, 166/26, 1180/3, 1182/1, 1182/2, 1182/3, sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 90, 105, 166/23, 166/24, 166/35, 166/42, 166/43, 166/46, 1000/1 und 1185/1 der Gemarkung Tegernbach.

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine Weiterentwicklung des Ortskerns unter Berücksichtigung der baukulturellen Gegebenheiten und des dörflichen Charakters zu gewährleisten. Insbesondere sollen ortstypische Strukturen bewahrt und das Gebiet vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.

Vorgesehen sind Festsetzungen zur Regelung der Versiegelung (GRZ 0,3), der Gebäudestruktur sowie der Geschossigkeit (II/II+D). Zulässig sollen auf Hauptgebäuden lediglich rote Satteldächer sein, entsprechend der dort vorherrschenden Bebauung. Zudem soll die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten geregelt werden. Diese soll auf eine Wohneinheit je 250 m² Grundstücksfläche und maximal 5 Wohneinheiten je Wohngebäude festgelegt werden. Die Dichte durch Wohngebäude soll zudem über die Baugrenzen reguliert werden, die mindestens einen Abstand von 3 m zum öffentlichen Straßenraum einhalten sowie eine Tiefe von durchschnittlich 20 m haben sollen.

Ansprechperson

Kathinka Brehm
Sachgebietsleiterin Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 23 13
Fax: 08441 78 28 13
E-Mail: kathinka.brehm@stadt-pfaffenhofen.de

Christian Koller
Stellv. Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 107
Fax: 08441 78 21 07
E-Mail: christian.koller@stadt-pfaffenhofen.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.