Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ – erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Pfaffenhofen an der Ilm

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung

Zeitraum

Noch 33 Tage  

Institution

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Planungsanlass

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die erneute Auslegung der geänderten Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 

Ziel des Bebauungsplans ist es, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen, sowie eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern. 

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechperson

Kathinka Brehm
Sachgebietsleiterin Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 23 13
Fax: 08441 78 28 13
E-Mail: kathinka.brehm@stadt-pfaffenhofen.de

Christian Koller
Stellv. Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 107
Fax: 08441 78 21 07
E-Mail: christian.koller@stadt-pfaffenhofen.de

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