Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "An der Hohenwarter Straße"

Begründung

1. Ziele und Erforderlichkeit der Planung

1.1. Ziele und Zwecke der Planung

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 34 „An der Hohenwarter Straße“ soll im Bereich von 5 Parzellen das bestehende Baurecht neu geregelt werden.

Aufgrund der erforderlichen Geländeveränderungen für den Schutz von Starkregen in Form eines Damms außerhalb des Geltungsbereiches sind kleinere Anpassungen notwendig, im Übrigen soll das bestehende Baurecht jedoch erhalten bleiben. Eine Nachverdichtung ist nicht vorgesehen, da eine größere Entwicklung an dieser Stelle als nicht verträglich angesehen wird. Durch den Bebauungsplan soll das Gelände im Bestand gesichert werden und negative Veränderungen daran verhindert werden.

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat hierzu am 14.11.2024 einen Aufstellungsbeschluss gefasst.

1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Planung

Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich am Ortsrand des Ortsteiles Sulzbach und sind aktuell noch unbebaut. Aufgrund der Ortsrandlage werden die Grundstücke sowie die angrenzenden bereits bebauten Grundstücke im Starkregenfall überflutet. Die Stadt hat nun die Chance auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches sowie umliegend davon einen Damm herzustellen. Dafür sind auf den Grundstücken des Geltungsbereiches Geländeveränderungen notwendig. Um die Geländeveränderungen auch bei bebautem Grundstück dauerhaft zu sichern und Veränderungen zu vermeiden sollen diese durch die Änderung festgesetzt werden. Durch das veränderte Gelände ist auch das Baurecht daran anzupassen.

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