Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "An der Hohenwarter Straße"

Begründung

2.3. Topografie

Auf Straßenhöhe fällt das Gelände mit dem Straßenverlauf von Westen nach Osten ab. Im Westen hat die Straße eine Höhe von ca. 450,1 müNN, im Osten von 446,8 müNN. Die Grundstücke selbst fallen auch von Westen nach Osten. Zudem gibt es ein leichtes Gefälle von Norden nach Süden, wobei dieses bei den westlichen Grundstücken stärker ist, hier fällt das Gelände im Süden auf 446,0 müNN ab was einen Höhenunterschied nach Norden von 4 Meter ergibt. Im Osten fällt das Gelände nach Süden nur auf 444,7 müNN was einen Höhenunterschied nach Norden von 2 Meter ergibt.

2.4. Aktuelle Nutzung des Planungsgebietes und umliegende Nutzungen

Das Planungsgebiet ist aktuell noch unbebaut und befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 34 „An der Hohenwarter Straße“. Das bestehende Baurecht, sieht bereits eine Doppelhausbebauung vor.

Die Wohnbebauung östlich, westlich und nördlich des Gebietes mit Doppelhäusern und Einfamilienhäusern befindet sich ebenfalls im Umgriff es Bebauungsplans Nr. 34 „An der Hohenwarter Straße“.

2.5. Erschließung

Da es sich bei dem vorliegenden Plangebiet um ein im Bestand vorhandenes Baugebiet handelt, ist die Erschließung hier bereits fertiggestellt.

Verkehrlich wird das Gebiet über den Bistumerweg erschlossen. Der Bistumerweg schließt an die Hohenwarter Straße sowie die Anton-Schranz-Straße als übergeordnete Straßen an.

Durch den Stadtbus ist das Gebiet an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Die nächsten Haltestellen sind die „Mozartstraße“ (400 m), und die „Richard-Wagner-Straße“ (120 m) welche von der Linie 2 angefahren werden. Der Bahnhof in Pfaffenhofen bietet mit dem Zug eine Anbindung nach München, Ingolstadt und Nürnberg.

Einseitige Gehwege sowie Fußgängerwege ziehen sich durch das gesamte Gebiet.

Zusätzlich ist das Gebiet über den Fahrradweg entlang der Hohenwarter Str. an die Innenstadt (2,9 km) angebunden.

Der Stellplatzbedarf wird über Stellplätze auf den jeweiligen Privatgrundstücken geregelt.

Die verkehrliche Erschließung und die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsanlagen sind bereits erfolgt und somit sichergestellt.

Auch an das Abfallentsorgungsnetz ist das Gebiet bereits angeschlossen.

Die Nahversorgung ist gewährleistet, da Lebensmittelgeschäfte, Ärzte, Apotheken usw. fußläufig oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut zu erreichen sind.

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