Erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 "Streitdorf"
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Pfaffenhofen a. d. IlmPlanungsanlass
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Planunterlagen sind neben der Veröffentlichung im Internet auch im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05 einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
Ansprechperson
Kathinka Brehm
Sachgebietsleiterin Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 23 13
Fax: 08441 78 28 13
E-Mail: kathinka.brehm@stadt-pfaffenhofen.de
Christian Koller
Stellv. Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Tel.: 08441 78 107
Fax: 08441 78 21 07
E-Mail: christian.koller@stadt-pfaffenhofen.de
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