Planungsdokumente: 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Dr.-Bergmeister-Straße“

Begründung

1. Ziel und Zweck der Planung

Durch die 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 Dr.-Bergmeister-Straße“ soll für die bestehende Aldi-Filiale die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Verkaufsflächen zu erweitern und so den Standort weiter auszubauen und zu festigen. Der Einkaufsmarkt dient der Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung. Die Änderung soll zudem genutzt werden, die Gestaltung der Dächer, für die es bisher keine Vorgaben gibt, zu regeln. Darüber hinaus wird die geplante Verbreiterung der Verkehrsfläche durch einen Gehweg mit aufgenommen.

Die bestehenden Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans und der 18. Änderung gelten weiterhin fort und werden daher nicht weiter behandelt.

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat hierzu am 07.12.2023 einen Aufstellungsbeschluss gefasst.

2. Anlass und Erforderlichkeit der Planung

Die bestehende Aldi-Filiale möchte im Gewerbegebiet an der Schrobenhausener Straße seine Verkaufsflächen vergrößern, um so ein größeres Sortiment anbieten zu können und damit den aktuellen Standards zu entsprechen. Der aktuelle Bebauungsplan gibt durch die festgesetzte Verkaufsfläche von 1100 m² keine Erweiterungen mehr, weshalb die Verkaufsfläche auf 1400 m² angehoben werden soll.

3. Lage des Planbereiches

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flur-Nr. 2282/11, Gemarkung Pfaffenhofen, Martin-Binder-Ring 20. Die Fläche befindet sich im Stadtgebiet südwestlich der Innenstadt im Gewerbegebiet an der Schrobenhausener Straße und befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 11 „Dr.-Bergmeister-Straße“.

Abbildung 1: Lage der 20. Änderung, (Bayerische Vermessungsverwaltung, ohne Maßstab)