1. Ziel und Zweck der Planung
Durch die 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 Dr.-Bergmeister-Straße“ soll für die bestehende Aldi-Filiale die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Verkaufsflächen zu erweitern und so den Standort weiter auszubauen und zu festigen. Der Einkaufsmarkt dient der Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung. Die Änderung soll zudem genutzt werden, die Gestaltung der Dächer, für die es bisher keine Vorgaben gibt, zu regeln. Darüber hinaus wird die geplante Verbreiterung der Verkehrsfläche durch einen Gehweg mit aufgenommen.
Die bestehenden Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans und der 18. Änderung gelten weiterhin fort und werden daher nicht weiter behandelt.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat hierzu am 07.12.2023 einen Aufstellungsbeschluss gefasst.