3.3. Landschaftsplan
Der Landschaftsplan für das Stadtgebiet Pfaffenhofen enthält für das Gebiet keine Ziele.
Der Landschaftsplan für das Stadtgebiet Pfaffenhofen enthält für das Gebiet keine Ziele.
Der vorliegende einfache Bebauungsplan trifft nur eine Auswahl von Festsetzungen. Insofern er keine Festsetzungen trifft, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. Auch gelten weitere städtische Satzungen, insbesondere die aktuell gültigen Fassungen der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung.
Das Gebiet liegt im Bereich einer Richtfunktrasse 2316 der DBP, ausgehend von der Sendeanlage bei Wolfsberg. Auf eine Plandarstellung wurde verzichtet.