Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ – erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Begründung

1. Ziele und Erforderlichkeit der Planung

1.1. Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Bebauungsplans ist es, insbesondere eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden und stark gemischten Gebäudestrukturen im Planungsgebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern und vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung zu bewahren. Durch gestalterische Festsetzungen entsprechend dem vorherrschenden Charakter, soll erreicht werden, dass eine regionale Identität erhalten bleibt. Darüber hinaus sollen Regelungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit getroffen werden.

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat hierzu am 05.05.2022 einen Aufstellungsbeschluss gefasst.

1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Planung

Die Stadt Pfaffenhofen sieht sich einem hohen Siedlungsdruck für Wohnnutzungen gegenüber. In der Begründung zum Flächennutzungsplan1 wurde der Bedarf ermittelt, das Potential von Baulücken und Nachverdichtung im Innenbereich bewertet. Im Ergebnis geht der Flächennutzungsplan von ca. 100 ha Wohnbauflächenpotential für den Zielhorizont des Flächennutzungsplans von 15 Jahren aus.

Durch diesen Bedarf an Wohnraum kommt es aktuell in der Stadt Pfaffenhofen zu einer starken Bautätigkeit. Die grundsätzliche wünschenswerte Innenentwicklung soll daher in moderater Form unter Wahrung besonderer Gebietscharaktere erfolgen und gezielt gesteuert werden.