Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "An der Hohenwarter Straße"

Begründung

7.4. Wasserwirtschaftliche Belange

Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine wasserwirtschaftlichen Belange zu erkennen. Aufgrund der Ortsrandlage und des Hanges der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche ist mit Außengebietswasser zu rechnen. Um die Bebauung im Gebiet zu schützen sind die vorgegebenen Geländehöhen zwingend einzuhalten. Abgrabungen sind zum Schutz der Bebauung unzulässig.

Zum Schutz der Bebauung im Gebiet sowie der umliegenden Bebauung ist zudem auf der angrenzenden Fläche im Bereich der natürlich vorkommenden Geländesenke ein Damm vorgesehen. Der Damm soll den wild abfließenden Oberflächenabfluss aus dem Einzugsgebiet zurückhalten. Durch Abgrabungen soll zusätzliches Rückhaltevolumen geschaffen werden, um auch bei höheren Jährlichkeiten deutliche Reduzierungen der Überflutungen im Bistumerweg zu erreichen.

Der Bau des Dammes ist bereits beantragt, jedoch nicht Teil der Bauleitplanung und wird daher nicht weiter behandelt.

7.5. Immissionsschutz

Mit einwirkenden Immissionen im Gebiet ist nicht zu rechnen.

Aufgrund der Ortsrandlage ist bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen mit den üblichen Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen auch nachts und an Wochenenden zu rechnen.

7.6. Soziale und stadtplanerische Auswirkungen

Die geplante Wohnbebauung fügt sich in die soziale Umgebung ein und ruft keine Spannungen hinsichtlich der sozialen Struktur in der Umgebung hervor. Städtebaulich fügen sich die Festsetzungen in die Umgebung ein. Es trägt zur Schaffung von neuem Wohnraum bei und fördert damit das Ziel, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.