7.4. Wasserwirtschaftliche Belange
Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine wasserwirtschaftlichen Belange zu erkennen. Aufgrund der Ortsrandlage und des Hanges der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche ist mit Außengebietswasser zu rechnen. Um die Bebauung im Gebiet zu schützen sind die vorgegebenen Geländehöhen zwingend einzuhalten. Abgrabungen sind zum Schutz der Bebauung unzulässig.
Zum Schutz der Bebauung im Gebiet sowie der umliegenden Bebauung ist zudem auf der angrenzenden Fläche im Bereich der natürlich vorkommenden Geländesenke ein Damm vorgesehen. Der Damm soll den wild abfließenden Oberflächenabfluss aus dem Einzugsgebiet zurückhalten. Durch Abgrabungen soll zusätzliches Rückhaltevolumen geschaffen werden, um auch bei höheren Jährlichkeiten deutliche Reduzierungen der Überflutungen im Bistumerweg zu erreichen.
Der Bau des Dammes ist bereits beantragt, jedoch nicht Teil der Bauleitplanung und wird daher nicht weiter behandelt.