Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "An der Hohenwarter Straße"

Begründung

5.6. Artenschutz

Die Stadt Pfaffenhofen hat zum Ziel gemacht, den Lebensraum der Wildtiere in der Stadt, besonders der vielen Fledermäuse, zu erhalten, da diese zu den geschützten Arten gehören. Durch die Bautätigkeit kommt es zu Flächenverlusten und Beeinträchtigungen der Lebensräume dieser, weshalb Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.

Die West- bzw. Südseiten der Gebäude sind aufgrund ihrer Ausrichtung zur Wetterseite (Westen) bzw. der erhöhten Sonneneinstrahlung (Süden) als Nistkastenfassaden ungeeignet.

Niststätten und Quartiere für Fledermäuse und Vögel sind relativ einfach herzustellen. Es braucht nur Spalten und Hohlräume in Fassaden oder im Dachbereich, die einfach zugänglich für Tiere sind. Jedoch sollten dort keine anderen Tiere wie Nager eindringen, die Schaden anrichten könnten. Die Niststätten können schon beim Neubau in die Fassade- oder Dachkonstruktion integriert werden. Jedoch sollten die verbauten Elemente spezifisch an die vorhandenen Tierarten angepasst werden. Dort kann geschultes Fachpersonal wie Ökologen oder Vertreter von Naturschutzverbänden, weiterhelfen.

Anbringen von Nisthilfen an Gebäuden zielführender als an Bäumen, da insbes. in der Innenstadt oder bei neuen Siedlungsflächen selten alte Baumbestände vorhanden sind und viele einige der Vögel und Fledermäuse nur an Gebäuden Quartiere beziehen, nicht aber in Bäumen.

6. Planungsalternativen

Bei der Änderung des Bebauungsplans wird das bestehende Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 34 „An der Hohenwarter Straße“ in seiner Grundstruktur beibehalten, eine alternative Planung wurde daher nicht angestrebt. Um den lockeren Bebauungscharakter auch weiterhin beizubehalten und eine gleichmäßigere Siedlungsstruktur zu erreichen, werden stärkere Verdichtungs-möglichkeiten als nicht angemessen erachtet.

7. Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans

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