Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "An der Hohenwarter Straße"

Begründung

4.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept

Entsprechend der tatsächlichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Städtebauliches Ziel ist es, die gewachsene Siedlungsstruktur, die aktuell vorzufinden ist, zu erhalten, jedoch eine Überformung derer zu vermeiden. Da eine Entwicklung in die Fläche nur bedingt möglich ist und mit dem vorhandenen Boden schonend umgegangen werden muss, ist keine Nachverdichtung vorgesehen.

Neben der Neuregelung des bestehenden Baurechts ist die Sicherung der Geländeveränderungen zum Schutz vor Außengebietswasser der Bebauung im Gebiet und der umliegenden Bebauung hier zwingend erforderlich.

4.2. Verkehrskonzept und Erschließung

Erschließungsanlagen verlaufen bereits über den Bistumerweg und werden als ausreichend erachtet. Bestehende und künftige Kanäle bzw. Versorgungsleitungen sollen im öffentlichen Raum zu liegen kommen.

Um die Bodenversiegelung und den Umfang des abzubildenden unverschmutzten Niederschlagswassers auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Stellplatzflächen und Garagenzufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. wasserdurchlässige Pflaster, Rasengitter, Rasenpflaster, Rasenziegel, Schotterrasen, Schotter, Rasen) herzustellen.

Die Flächen für Garagen, Carports und Stellplätze sind in der Planzeichnung vorgegeben wie im bisherigen Bebauungsplan auch. Dadurch entsteht ein harmonisches Gesamtbild im Straßenzug. Darüber hinaus sind trotz der geringen Grundstücksbreiten Bereiche ohne Stellplätze vorzusehen, die als Vorgarten dienen.

4.3. Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieeffizienz

Durch die in § 1a Abs. 5 BauGB eingefügte Klimaschutzklausel soll der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen in der Abwägung verstärkt berücksichtigt werden. Demnach soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Wichtige Handlungsfelder sind die Anpassung an zukünftige, durch Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse und Maßnahmen zum Schutz des Klimas, wie die Verringerung des CO2 -Ausstoßes und die Bindung von CO2 aus der Atmosphäre durch Vegetation.

In der vorhandenen Planung werden diese Belange insbesondere durch folgende Inhalte berücksichtigt:

  • Durch die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ist der Aufwand für die Erschließung gering und die Planung damit ressourcenschonend und energieeffizient.
  • Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser, sowie wasserdurchlässiger Beläge und die Verpflichtung begrünter Dächer auf Nebengebäuden tragen zur Vermeidung verschärfter Niederschlagswasserabflüsse bei und verbessern das Mikroklima und die Biodiversität.
  • Die Hitzebelastung wird durch Begrenzung des Versiegelungsgrades herabgesetzt.
  • Die verpflichtenden Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen von Hauptgebäuden steigern das Angebot erneuerbarer Energiequellen.
  • Vorgabe mindestens einen Baum auf dem Grundstück zu pflanzen zur Bindung von CO2 aus der Atmosphäre.

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