4.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept
Entsprechend der tatsächlichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Städtebauliches Ziel ist es, die gewachsene Siedlungsstruktur, die aktuell vorzufinden ist, zu erhalten, jedoch eine Überformung derer zu vermeiden. Da eine Entwicklung in die Fläche nur bedingt möglich ist und mit dem vorhandenen Boden schonend umgegangen werden muss, ist keine Nachverdichtung vorgesehen.
Neben der Neuregelung des bestehenden Baurechts ist die Sicherung der Geländeveränderungen zum Schutz vor Außengebietswasser der Bebauung im Gebiet und der umliegenden Bebauung hier zwingend erforderlich.