7.2. Belange des Denkmalschutzes
In den aktuellen Denkmaldaten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sind im Bereich des Plangebietes sowie in dessen unmittelbarem Umfeld zwei Baudenkmäler verzeichnet.
- Aktennummer: D-1-86-143-105
Adresse: zwischen Streitdorf 11a und Streitdorf 15
Ortskapelle (Ortskapelle, verputzter Satteldachbau mit Dreiseitschluss, abgetreppter Giebelblende und gemauertem Glockenstuhl, 2. Hälfte 19. Jh.; mit Ausstattung)
- Aktennummer: D-1-86-143-106
Adresse: Streitdorf 6
Bildstock (Bildstock, verputzter Backsteinbau mit Satteldach; 18./19. Jh.; am westlichen Ortsende)
Durch Festsetzung im Bebauungsplan ist vorgegeben, dass mit allen baulichen Anlagen ein Abstand von 3 m zu den Denkmälern einzuhalten ist.
In den aktuellen Denkmaldaten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sind im Bereich des Plangebietes sowie in dessen unmittelbarem Umfeld keine Bodendenkmäler verzeichnet. Es ist daher davon auszugehen, dass das Schutzgut Kultur- und Sachgüter von dem Planvorhaben nicht betroffen ist.
Etwaige zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bzw. an die Untere Denkmalschutz-behörde.