Planungsdokumente: Erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 "Streitdorf" - erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Begründung

7.4. Wasserwirtschaftliche Belange

Durch Begrenzung der Versiegelung und den einzuhaltenden Abständen zu Biotopen und zum Graben wurden Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser allgemein verringert. Südlich der Straße Förnbach verläuft der Streitdorfer Graben als Gewässer III. Ordnung von Ost nach West. Das Bachtal wird im Bayernatlas und in den Landschaftsplänen als wassersensibler Bereich dargestellt mit potentiellem Grundwassereinfluss und als Kaltluftbahnentstehungsgebiet. Im Ortsteil Streitdorf selbst ist der Graben weitestgehend verrohrt.

Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes wurde eine hydraulische Berechnung zum Streitdorfer Graben erstellt. Dabei wurden die überschwemmten Flächen bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis ermittelt. Bei der Untersuchung wurden die Überschwemmungshöhen unter Berücksichtigung eines Klimaänderungsfaktors von 15% bestimmt. Bei der Berechnung wurden alle Wohngebäude und auch alle Nebenanlagen als nicht durchströmbar angenommen.

Da die Überschwemmungsflächen bisher nicht amtlich festgesetzt wurden und auch nicht vorläufig gesichert, handelt es sich um ein faktisches Überschwemmungsgebiet. Diese Flächen dürfen in ihrer Rückhaltefunktion nicht beeinträchtigt werden. Eine Bebauung innerhalb dieser Flächen ist daher nicht ohne weiteres möglich.

Die Flächen, welche bereits bebaut sind wurden in der Untersuchung als nicht durchströmbar angenommen und stellen damit keine Beeinträchtigung des Rückhaltes dar. Daher wurde um diese Flächen unter Einhaltung eines 5 m Streifens zum Gewässer ein Baufenster gezogen, welche auch in Zukunft weiterhin bebaut werden können ohne den Wasserfluss zu beeinträchtigen und negative Auswirkungen auf die Umliegenden hervorzurufen. Aus diesem Grund sind alle übrigen Überschwemmungsflächen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dadurch werden die Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als Rückhalteflächen nicht beeinträchtigt.

Neben der Baufenster wurde auch der Erdgeschossrohfußboden über der Überschwemmungshöhe festgesetzt sowie auf eine hochwasserangepasste Bauweise hingewiesen.

7.5. Immissionsschutz

Aufgrund der dörflichen Strukturen und den landwirtschaftlichen Hofstellen sowie den Gewerbebetrieben ist mit Emissionen zu rechnen. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt und die Art der baulichen Nutzung nicht vorgegeben ist, sind mögliche Einwirkungen je nach geplanter Nutzung im Baugenehmigungsverfahren zu lösen.

7.6. Soziale und stadtplanerische Auswirkungen

Die Planung umfasst ausschließlich Festsetzungen zur Wahrung der baukulturellen Belange und des Charakters des Ortes. Soziale Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die vorgegebenen Baugrenzen lassen viel Spielraum für verschiedene Bauformen und Größen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen nach Wohnraum gerecht zu werden, aber auch eine Einschränkung der Landwirtschaft nicht zu erwarten ist.

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