5.3. Grünordnung
Die grünordnerische Festsetzungen dienen dazu, das Plangebiet in den Landschafts- und Stadtraum einzubinden, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Sie verringern die klimatischen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf die natürlichen Schutzgüter Boden und Wasser.
Ortsrandeingrünung:
Gemäß Regionalplan RP 10 3.4.4. Z muss in der Plane Ortsrandeingrünung vorgesehen werden. Zur freien Landschaft ist daher eine 5m breite Ortsrandeingrünung zu pflanzen. Damit kann dem Ziel der Eingrünung in Ortsrandlagen Rechnung getragen werden.
Baumpflanzungen:
Bäume bieten Lebensraum, Rückzugsort und Nahrungsquelle für Tiere. Die Hitzebelastung wird durch Festsetzungen zur Überstellung mit beschattend und kühlend wirkenden Bäumen sowie Verringerung des Versiegelungsgrades herabgesetzt. Bäume tragen auch zur Bindung von CO2 aus der Atmosphäre bei. Es werden dem Standort angepasste Laubbäume vorgesehen.
Im Übrigen ist die Begrünungssatzung der Stadt Pfaffenhofen anzuwenden, welche weitere Vorgaben zur Begrünung wie Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Begrünung von Stützmauern etc. trifft.