Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ – erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Begründung

2. Beschreibung des Plangebiets

2.1. Räumliche Lage

Das Planungsgebiet liegt in Pfaffenhofen a. d. Ilm und wird umschlossen von der Hohenwarter Straße im Norden, der Äußeren Quellengasse im Süden und der Sudetenstraße im Westen. Es liegt westlich des Stadtzentrums.

Das Baugebiet ist zu großen Teilen bebaut, überwiegend mit Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern. Durch die sehr gute, stadtnahe Lage des Gebiets sind Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Sport- und Spielmöglichkeiten sowie Erholungsräume in guter Erreichbarkeit vorhanden.

Abbildung 1: Umgriff (Bayerische Vermessungsverwaltung, ohne Maßstab)

2.2. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1574, 1574/3, 1574/4, 1575, 1575/2, 1575/3, 1575/4, 1575/5, 1575/6, 1575/10, 1576, 1576/2, 1576/4, 1576/5, 1577, 1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1577/6, 1583, 1583/2, 1583/3, 1584, 1584/2, 1584/3, 1584/4, 1584/5, 1585 und 1585/2 der Gemarkung Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Sie wird umgrenzt

  • im Süden und Osten von der Flur-Nr. 1578/0,
  • im Norden von Teilflächen der Flur-Nr. 1508/20,
  • im Westen von Teilflächen der Flur-Nr. 1548/0, jeweils Gemarkung Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 15.037 m².

Abbildung 2: Geltungsbereich

(Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, ohne Maßstab)