Planungsdokumente: Erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 "Streitdorf"

Begründung

2.3. Topografie

Die Straße Streitdorf bildet den Tiefpunkt des Dorfes. Nach Süden hin steigt das Gelände deutlich an mit ca. 18,7%. Der Ortsabschluss nach Süden bildet gleichzeitig das Ende der Kuppe, welche dann Richtung Weihern wieder abfällt. Nach Norden erstreckt sich das Gelände weitestgehend eben und steigt erst mit Abschluss der Bebauung an. Von West nach Ost ist entlang der Straße ebenfalls eine kontinuierliche Steigung von 7,3% zu verzeichnen.

2.4. Aktuelle Nutzung des Planungsgebietes und umliegende Nutzungen

Der Geltungsbereich ist durchmischt von Wohnbebauung in Form von Einfamilien-, Doppel- aber auch Mehrfamilienhäusern, landwirtschaftlichen Hofstellen und einzelnen Gewerbebauten. Die Höfe befinden sich überwiegend auf der Nordseite der Straße Streitdorf, die Wohnhäuser mit ausschließlicher Nutzung „Wohnen“ ziehen sich den Hang nach Süden hoch. Vorherrschend ist eine offene Bauweise, meist mit zwei Vollgeschossen und steilem Satteldach.

Um Streitdorf herum befinden sich landwirtschaftlich bewirtschaftete Äcker, Hopfenfelder und Wiesen, durchzogen von einzelnen Heckenstrukturen und Biotopen. Angrenzende Bebauungen sind nicht vorzufinden. Die nächsten Ortschaften sind Förnbach im Nordwesten, Weihern im Süden und Seugen im Nordosten.

2.5. Erschließung

Da es sich bei der vorliegenden Planung um ein im Bestand vorhandenes Baugebiet handelt, ist die Erschließung hier bereits fertiggestellt.

Verkehrlich wird das Gebiet über die Streitdorfer Straße und die Zum Annesberg erschlossen. Die Streitdorfer Straße führt zum Ortsteil Förnbach, die Zum Annesberg zum Ortsteil Weihern. Beide Ortsteile haben direkte Verbindungen zur Kernstadt.

Der Stadtbus hält nicht im Ortsteil selbst. Die nächste Bushaltestelle für den Stadtbus ist „Weihern“, welche sich im Kreuzungsbereich der Eberstettener Straße und Dr.-Hans-Eisenmann-Straße befindet. Diese ist von Streitdorf fußläufig in ca. 15 Minuten zu erreichen. Die Haltestelle wird von der Linie X4 angefahren.

Da es im Geltungsbereich und zum Ortsteil hin keinerlei Geh- und Radwege gibt, kann die fußläufige Erschließung und Fahrrad-Erschließung nur auf der Straße selbst erfolgen.

Der Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder ist über Stellplätze auf den jeweiligen Privatgrundstücken zu regeln. Die Herstellung von Tiefgaragen ist zulässig. Auch an das Abfallentsorgungsnetz ist das Gebiet bereits angeschlossen. In den Straßen innerhalb des Geltungsbereiches liegt jeweils ein Mischwasserkanal.