7.5. Immissionsschutz
Nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Straßen im Gebiet sind alle nicht stark befahren. Die Entfernung zur immissionsintensiven Westumgehung (Schrobenhausener Straße), welche einen baulichen Lärmschutz aufweist, ist ausreichend. Der Großteil der Bebauung im Gebiet wird für Wohnzwecke genutzt. Gewerbebetriebe befinden sich in ausreichender Entfernung zum Geltungsbereich. Besondere Schutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.