Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“

Begründung

7.5. Immissionsschutz

Nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Straßen im Gebiet sind alle nicht stark befahren. Die Entfernung zur immissionsintensiven Westumgehung (Schrobenhausener Straße), welche einen baulichen Lärmschutz aufweist, ist ausreichend. Der Großteil der Bebauung im Gebiet wird für Wohnzwecke genutzt. Gewerbebetriebe befinden sich in ausreichender Entfernung zum Geltungsbereich. Besondere Schutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.

7.6. Soziale und stadtplanerische Auswirkungen

Die Planung umfasst ausschließlich Festsetzungen zur Wahrung der baukulturellen Belange und des Charakters des Quartiers. Soziale Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die vorgegebenen Baugrenzen lassen viel Spielraum für verschiedene Bauformen und Größen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen nach Wohnraum gerecht zu werden.

7.7. Auswirkungen auf die Infrastruktur

Da es sich um ein voll erschlossenes und bebautes Wohngebiet handelt, sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Infrastruktur zu erwarten.

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