Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“

Begründung

5.4. Grünordnung

Die grünordnerischen Festsetzungen dienen dazu, das Plangebiet in den Landschafts- und Stadtraum einzubinden, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zudem tragen die Festsetzungen zur Durchgrünung sowie zur Beschränkung der Versiegelung und zur Versickerung des Niederschlagswassers zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse bei. Sie verringern die klimatischen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf die natürlichen Schutzgüter Boden und Wasser.

Zu pflanzende und zu erhaltende Bäume bieten Lebensraum, Rückzugsort und Nahrungsquelle für Tiere. Die Hitzebelastung wird durch Festsetzungen zur Überstellung mit beschattend und kühlend wirkenden Bäumen sowie Verringerung des Versiegelungsgrades herabgesetzt. Bäume tragen auch zur Bindung von CO2 aus der Atmosphäre bei. Es werden dem Standort angepasste Laubbäume oder Obstbäume vorgesehen. Im Hinblick auf die Anforderungen durch den Klimawandel werden die heimischen Bäume um widerstandsfähige nicht heimische Arten ergänzt.

Durch die zunehmende Versiegelung vieler Flächen, haben viele Regionen mit Überschwemmungen und Überhitzungen zu kämpfen. Grund dafür ist die fehlende Regenwasserversickerung über Freiflächen, da das Oberflächenwasser nicht mehr gut ins Grundwasser entwässert werden kann.

Um Überhitzung und Überschwemmung entgegen zu wirken, werden asphaltierte oder gepflasterte Flächen ausgeschlossen und versickerungsfähige Bodenbeläge festgesetzt. Dadurch werden die Flächen wasseraufnahmefähig und anfallendes Regenwasser kann lokal versickern. Je nach erforderlichem Einsatzzweck können die Flächen begrünt werden oder zum Beispiel durch Kies oder Schotter aufgeschüttet und so als Verkehrsflächen genutzt werden. Dadurch reguliert sich das Mikroklima erheblich durch Verdunstung.

5.5. Abgrabungen und Aufschüttungen

Die Festsetzungen zu Geländeveränderungen und die Einschränkung der Zulässigkeit von Stützmauern werden getroffen, um jedem Grundstück an seinen Grenzen Sicherheit bezüglich der Einhaltung des natürlichen Geländes durch die Nachbarnutzung zu geben. Gleichzeitig tragen diese Festsetzungen dazu bei, dass der Verlauf des Oberflächenwasserabflusses nicht zum Nachteil umliegender Grundstücke verändert wird und die Durchgängigkeit des Gebietes, z.B. für Kleinsäuger, nicht unnötig gestört wird.

Geländeveränderungen haben einen Abstand von 1,00 m zu Grundstücksgrenzen einzuhalten. Dadurch kann sichergestellt werden, dass zu privaten Grundstücken der Nachbarschutz gewahrt bleibt und zum öffentlichen Grund die Straßenraumeinsicht nicht beeinträchtigt wird. Eine Stapelung von Geländeveränderungen wie Stützmauern an der Grundstücksgrenze und dadurch entstehende doppelte Höhen kann dadurch ausgeschlossen werden. Durch die Abstände ist zudem ein Arbeitsraum vor den Geländeveränderungen möglich und ausreichend Platz für notwendige Bepflanzungen gegeben.

5.6. Artenschutz

Die Stadt Pfaffenhofen hat zum Ziel, den Lebensraum der vielen Tier- und Pflanzenarten in der Stadt zu erhalten, wenn möglich sogar aufzuwerten. Durch die Bautätigkeit kommt es zu Flächenverlusten und Beeinträchtigungen der Lebensräume sowie Flora und Fauna, weshalb Ersatzmaßnahmen erforderlich sind.

Gemäß § 1 Abs. 7a) BauGB sind in der Bauleitplanung auch auf die Auswirkungen der Planung für Tiere zu achten. Durch die Festsetzungen der Fledermausquartiere und Nistkästen wird deren Lebensraum in der Stadt gesichert und zusätzlicher Lebensraum zur Verfügung gestellt.

Die West- bzw. Südseiten der Gebäude sind aufgrund ihrer Ausrichtung zur Wetterseite (Westen) bzw. der erhöhten Sonneneinstrahlung (Süden) als Nistkastenfassaden ungeeignet.

Niststätten und Quartiere für Fledermäuse, Insekten und Vögel sind relativ einfach herzustellen. Notwendig sind lediglich Spalten und Hohlräume in Fassaden oder im Dachbereich, die einfach zugänglich für Tiere sind. Jedoch sollten dort keine anderen Tiere wie Nager eindringen, die Schaden anrichten könnten. Die Niststätten können schon beim Neubau in die Fassade- oder Dachkonstruktion integriert werden. Jedoch sollten die verbauten Elemente spezifisch an die vorhandenen Tierarten angepasst werden. Dort kann geschultes Fachpersonal wie Ökologen oder Vertreter von Naturschutzverbänden, weiterhelfen.

Weiterhin ist das Anbringen von Nisthilfen an Gebäuden zielführender als an Bäumen, da insbes. in der Innenstadt oder bei neuen Siedlungsflächen eher selten alte Baumbestände vorhanden sind. Zusätzlich haben sich einige Arten an Gebäude als Lebensraum angepasst. Diese sogenannten Gebäudebrüter wie beispielsweise Schwalben-Arten und Mauersegler sind damit auf Nistplätze an Gebäuden angewiesen.

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