4.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept
Entsprechend der tatsächlichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Städtebauliches Ziel ist es, die gewachsene Siedlungsstruktur, die aktuell vorzufinden ist, zu erhalten, jedoch eine Überformung derer zu vermeiden. Da eine Entwicklung in die Fläche nur bedingt möglich ist und mit dem vorhandenen Boden schonend umgegangen werden muss, ist die Entwicklung in die Höhe vorgesehen.
Neben der Sicherung des bestehenden Baurechts ist die Sicherung eines Geh- und Radweges entlang des Gerolsbach mit 3,00 m Breite vorgesehen. Dadurch soll langfristig die Fußverbindung entlang des Gerolsbach zur Ilm hin geschlossen wergen können.