5.6. Artenschutz
Die Stadt Pfaffenhofen hat zum Ziel, den Lebensraum der vielen Tier- und Pflanzenarten in der Stadt zu erhalten, wenn möglich sogar aufzuwerten. Durch die Bautätigkeit kommt es zu Flächenverlusten und Beeinträchtigungen der Lebensräume sowie Flora und Fauna, weshalb Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.
Gemäß § 1 Abs. 7a) BauGB sind in der Bauleitplanung auch auf die Auswirkungen der Planung für Tiere zu achten. Durch die Festsetzungen der Fledermausquartiere und Nistkästen wird deren Lebensraum in der Stadt gesichert und zusätzlicher Lebensraum zur Verfügung gestellt.
Die West- bzw. Südseiten der Gebäude sind aufgrund ihrer Ausrichtung zur Wetterseite (Westen) bzw. der erhöhten Sonneneinstrahlung (Süden) als Nistkastenfassaden ungeeignet.
Niststätten und Quartiere für Fledermäuse, Insekten und Vögel sind relativ einfach herzustellen. Notwendig sind lediglich Spalten und Hohlräume in Fassaden oder im Dachbereich, die einfach zugänglich für Tiere sind. Jedoch sollten dort keine anderen Tiere wie Nager eindringen, die Schaden anrichten könnten. Die Niststätten können schon beim Neubau in die Fassade- oder Dachkonstruktion integriert werden. Jedoch sollten die verbauten Elemente spezifisch an die vorhandenen Tierarten angepasst werden. Dort kann geschultes Fachpersonal wie Ökologen oder Vertreter von Naturschutzverbänden, weiterhelfen.
Weiterhin ist das Anbringen von Nisthilfen an Gebäuden zielführender als an Bäumen, da insbes. in der Innenstadt oder bei neuen Siedlungsflächen eher selten alte Baumbestände vorhanden sind. Zusätzlich haben sich einige Arten an Gebäude als Lebensraum angepasst. Diese sogenannten Gebäudebrüter wie beispielsweise Schwalben-Arten und Mauersegler sind damit auf Nistplätze an Gebäuden angewiesen.