Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ – erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Begründung

4.2. Verkehrskonzept und Erschließung

Da es sich um ein im Bestand befindliches, zentral gelegenes Gebiet handelt, verlaufen Erschließungsanlagen bereits in der Hohenwarter Straße und der Äußeren Quellengasse und werden als ausreichend erachtet.

Bestehende und künftige Kanäle bzw. Versorgungsleitungen sollen im öffentlichen Raum zu liegen kommen.

Der Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder ist über Stellplätze nach der aktuell gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Pfaffenhofen auf den jeweiligen Privatgrundstücken zu regeln. Die Herstellung von Tiefgaragen ist allgemein im Plangebiet zulässig.

Um die Bodenversiegelung und den Umfang des abzubildenden unverschmutzten Niederschlagswassers auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Stellplatzflächen und Garagenzufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. wasserdurchlässige Pflaster, Rasengitter, Rasenpflaster, Rasenziegel, Schotterrasen, Schotter, Rasen) herzustellen.

4.3. Landschaftsplanerisches Konzept / Umweltkonzept

Trotz der Möglichkeiten der Nachverdichtung soll ein hoher Durchgrünungsanteil im Gebiet erhalten bleiben, um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Daher wurden diverse Festsetzungen zur Begrünung auf den einzelnen Grundstücken sowie an den Gebäuden getroffen.

Im Geltungsbereich wurde eine große und alte Kastanie auf der Flur-Nr.: 1585/0 Gem. Pfaffenhofen als zu erhalten festgesetzt. Die Kastanie bietet Lebensraum für einige Tierarten, bindet CO2 und ist zudem straßenraum-prägend. Sie schafft eine zusätzliche Qualität zum öffentlichen Raum und schränkt die Baumöglichkeiten auf dem Grundstück nur in sehr geringem Maße ein.

4.4. Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieeffizienz

Durch die in § 1a Abs. 5 BauGB eingefügte Klimaschutzklausel soll der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen in der Abwägung verstärkt berücksichtigt werden. Demnach soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Wichtige Handlungsfelder sind die Anpassung an zukünftige, durch Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse und Maßnahmen zum Schutz des Klimas, wie die Verringerung des CO2 -Ausstoßes und die Bindung von CO2 aus der Atmosphäre durch Vegetation.

In der vorhandenen Planung werden diese Belange insbesondere durch folgende Inhalte berücksichtigt:

  • Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser und die Ermöglichung begrünter Flachdächer auf Nebengebäuden tragen zur Vermeidung verschärfter Niederschlagswasserabflüsse bei und verbessern das Mikroklima und die Biodiversität.
  • Die Hitzebelastung wird durch Begrenzung des Versiegelungsgrades herabgesetzt.
  • Die zu erhaltenden und neu zu pflanzenden Bäume tragen zur Bindung von CO2 aus der Atmosphäre bei.
  • Die verpflichtenden Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen steigern das Angebot erneuerbarer Energiequellen.