Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ – erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Begründung

3.4. Sonstige Satzungen und Bestimmungen inkl. Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen

Die aktuell gültigen Fassungen der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung sowie der Spielplatzsatzung und Begrünungssatzung sind bei der Planung zu berücksichtigen.

4. Plankonzept

4.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept

Entsprechend der tatsächlichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Städtebauliches Ziel ist es, die gewachsene Siedlungsstruktur, die aktuell vorzufinden ist, zu erhalten und eine Überformung derer zu vermeiden. Da eine Entwicklung in die Fläche nur bedingt möglich ist und mit dem vorhandenen Boden schonend umgegangen werden muss, ist die Entwicklung in die Höhe vorgesehen. Ein gleichmäßiges und qualitätvolles Erscheinungsbild im Wohnquartier soll durch die getroffenen Festsetzungen zur Gestaltung erreicht werden. Dabei soll es die Möglichkeit einer angemessenen Nachverdichtung geben und Raum für klimaangepasste Bauformen geschaffen werden.