4.3. Landschaftsplanerisches Konzept / Umweltkonzept
Trotz der Möglichkeiten der Nachverdichtung soll ein hoher Durchgrünungsanteil im Gebiet erhalten bleiben, um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Maßnahmen zur Begrünung werden durch die städtische Begrünungssatzung getroffen. Weitere Festsetzungen werden nicht als notwendig erachtet, weshalb keine weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan mit aufgenommen wurden.
Die Lage der Baugrenzen wurde so gewählt, dass die bestehenden Biotope und der Streitdorfer Graben (Gewässer 3. Ordnung) nicht weiter eingeschränkt werden und sogar die Möglichkeit einer Weiterentwicklung bzw. Aufwertung besteht. Zudem wurde die Festsetzung mit aufgenommen, dass zu Biotopen mit allen baulichen Anlagen ein Abstand von 3 m einzuhalten ist, sowie zum Graben ein Abstand von 5 m (unabhängig der Überschwemmungsflächen), sodass Wohngebäude, Nebenanlagen und landwirtschaftliche Gebäude keine Beeinträchtigung für die Biotope und den Graben darstellen können.