Planungsdokumente: Erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 "Streitdorf" - erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Begründung

3.2. Flächennutzungsplan

In der Gesamtfortschreibung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, rechtswirksam seit 06.12.2019, ist das Plangebiet teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Mischbaufläche dargestellt.

Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan:

Abbildung 3: Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.2019, (ohne Maßstab)

Da keine Art der baulichen Nutzung festgesetzt wird, widerspricht die vorliegende Planung dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan nicht.

3.3. Landschaftsplan

In seinen verschiedenen Themenkarten gibt der Landschaftsplan von 2018 Informationen zu den verschiedenen Schutzgütern von Natur und Landschaft, die Pläne enthalten Auskünfte oder Ziele.

Nach diesen Karten handelt es sich um eine nach Norden hin südexponierte Wohn- und Mischbaufläche mit einem mittleren bis hohen Versiegelungsgrad, mit dem Bodentyp 8a (Fast ausschließlich Braunerde aus Sandlehm bis Schluffton (Molasse, Lösslehm)) im südlichen Bereich und dem Bodentyp 76b (Bodenkomplex: Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment)) in der Tallage Richtung Norden. In der Tallage durch die Siedlung hindurch von Ost nach West befindet sich das Fließgewässer Streitdorfer Graben (Gewässer III. Ordnugn), dessen zwei Quellen an den Siedlungsbereich angrenzen. Die Tallage wird gleichzeitig als wassersensibler Bereich dargestellt mit potentiellem Grundwassereinfluss und als Kaltluftbahnentstehungsgebiet. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen weisen ein hohes und in einzelnen Teilen sogar ein sehr hohes Ertragspotential auf. Überwiegend im Süden grenzen mehrere Gehölzbiotope, Hecken, Bäume und Baumreihen an, die teilweise bis in den Siedlungsbereich hineinreichen. Ein im Siedlungsbereich befindliches Biotop ist als zu schützen und weiterzuentwickeln dargestellt. Zudem ist dargestellt, dass der verrohrte Streitdorfer Graben im Siedlungsbereich offengelegt und außerhalb der Siedlung nach Westen hin mit Gewässerrandstreifen angelegt werden soll.

3.4. Sonstige Satzungen und Bestimmungen inkl. Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen

Die aktuell gültigen Fassungen der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung sowie der Spielplatzsatzung sind bei der Planung zu berücksichtigen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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