Planungsdokumente: Erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 "Streitdorf" - erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Begründung
4.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept
Durch den Bebauungsplan sollen in erster Linie die Nachverdichtung und die bauliche Gestaltung unter Berücksichtigung des dörflichen Charakters geregelt werden und so die bestehende Struktur bewahrt bleiben. Da die Art der baulichen Nutzung aktuell stark durchmischt ist und zu einem Dorfgebiet passt, in Zukunft jedoch zu erwarten ist, dass mehr landwirtschaftliche Betriebe ihre Nutzung aufgeben könnten, wurde explizit keine Art der baulichen Nutzung festgesetzt. So besteht die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung ohne Einschränkung der bestehenden Nutzungen. Die Art der baulichen Nutzung wird daher nach wie vor nach § 34 BauGB beurteilt.
4.2. Verkehrskonzept und Erschließung
Da es sich um ein im Bestand befindliches, zentral gelegenes Gebiet handelt, verlaufen Erschließungsanlagen bereits in den Straßen „Streitdorf“, „Eberstettener Weg“ und „Am Hang“ und werden als ausreichend erachtet. Bestehende und künftige Kanäle bzw. Versorgungsleitungen sollen im öffentlichen Raum zu liegen kommen.
Der Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder ist über Stellplätze nach der aktuell gültigen Stellplatzsatzung auf den einzelnen Privatgrundstücken zu regeln. Die Herstellung von Tiefgaragen ist allgemein im Plangebiet zulässig.