Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "An der Unthofstraße in Tegernbach"

Begründung

7.2. Belange des Denkmalschutzes

In den aktuellen Denkmaldaten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ist im Bereich des Plangebietes ein Baudenkmal verzeichnet. Zudem befindet sich laut UNB des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm ein Naturdenkmal im Geltungsbereich.

In unmittelbarer Nähe des Gebiets befinden sich zwei weitere Baudenkmäler, sowie ein Bodendenkmal.

Denkmäler im Geltungsbereich:

  1. Art: Baudenkmal (Aktennummer: D-1-86-143-108)

Adresse: Am Kirendl 3; Nähe Am Kirendl

Kapelle (Kapelle, verputzter Satteldachbau mit eingezogenem Polygonalchor, verschindeltem Dachreiter mit kleinem Spitzhelm und Blendengliederung, 1869)

  1. Art: Naturdenkmal (Nr.3 ND 28)

Adresse: Am Kirendl 3; Nähe am Kirendl

Zwei Linden (Winter-Linden, ca. 200 Jahre alt)

Abbildung 4: Kapelle mit zwei Linden (Tegernbach, German Wikipedia, unverändert)

Denkmäler in der Nähe des Geltungsbereichs:

  1. Art: Baudenkmal

Objektbezeichnung: Mariä Reinigung (Aktennummer: D-1-86-143-107)

Adresse: Kirchweg 2

Pfarrkirche, katholische Kirche, Saalkirche (Kath. Pfarrkirche Mariä Reinigung, verputzte Saalkirche mit Satteldach, eingezogenem Polygonalchor mit Strebepfeilern und nördlichem Chorflankenturm mit getrepptem Giebel und Blendengliederung, Langhaus mit Flachdecke über Hohlkehle und Chor mit Stichkappentonne, Chor 15. Jh., Langhaus Anfang 18. Jh. auf älterem Kern, 1870 verlängert; mit Ausstattung)

Abbildung 5: Pfarrkirche Mariä Reinigung (Phillip Hayer, CC BY-SA 3.0 DEED, unverändert)

  1. Art: Baudenkmal

Aktennummer: D-1-86-143-109

Adresse: Oberhofstraße 17

Pfarrhaus (Pfarrhaus, zweigeschossiger, verputzter Walmdachbau mit Ecklisenen und westlichem, erdgeschossigem Anbau mit vorgelegtem Laubengang, bez. 1715)

Abbildung 6: Pfarrhaus (Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, DenkmalAtlas 2.0)

  1. Art: Bodendenkmal (Aktennummer: D-1-7434-0162)

Lage: Bezirk Oberbayern, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, im Bereich der Kath. Pfarrkirche Mariä Reinigung in Tegernbach

Bodendenkmal (Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde)

Die Kapelle und die beiden Linden befinden sich auf Kirchengrund im Plangebiet und werden aufgrund der Größe des Grundstückes und der Lage auf einer Erhöhung durch die umliegenden Bebauungen nicht beeinträchtigt. Die Bebaubarkeit der umliegenden Flächen war bereits vor Aufstellung des Bebauungsplans so gegeben. Die übrigen Denkmäler befinden sich außerhalb des Plangebietes und werden in ihrer Einsehbarkeit durch die zugelassen Höhenentwicklungen ebenfalls nicht beeinträchtigt, da dieses Baurecht schon vorzufinden ist und die Kirche und das Pfarrhaus ebenfalls auf einer Erhöhung stehen.

Etwaige zu Tage tretende weitere Bodendenkmäler unterliegen gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bzw. an die Untere Denkmalschutzbehörde.

7.3. Belange des Bodenschutzes

Aufgrund der zentralen Lage, welche komplett bebaut ist, ist davon auszugehen, dass es schon zu Bodenveränderungen auf dem Planungsgebiet gekommen ist. Durch die Festsetzungen zur Versiegelung und die Anwendung der Begrünungssatzung sollen die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden so gering wie möglich gehalten werden.

Es sind nach derzeitiger Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen oder Altstandorte), schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bekannt. Sollten bei Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen bekannt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.

Sollten vorhandene Bauwerke rückgebaut bzw. abgerissen werden, sind sämtliche beim Rückbau bzw. Abriss von Bauwerken anfallende Abfälle zu separieren, ordnungsgemäß zwischenzulagern, zu deklarieren und schadlos zu verwerten/entsorgen.

Als Auffüllmaterial sollte nur schadstofffreies Material (z.B. Erdaushub, Sand, Kies usw.) verwendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass seit dem 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gilt, die hinsichtlich des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen (RC-Material, Boden etc.) zu beachten ist. Belastetes Bodenmaterial darf nur eingebaut werden bei geeigneten hydrologischen Voraussetzungen am Einbauort unter Beachtung der Vorgaben des EBV bzw. der BBodSchV n. F. Ggf. ist die Auffüllung baurechtlich zu beantragen. Auflagen werden im Zuge des Baurechtsverfahrens des jeweiligen Einzelbauvorhabens erteilt/ festgesetzt.

7.4. Wasserwirtschaftliche Belange

Durch Begrenzung der Versiegelung und den einzuhaltenden Abständen zum Gewässer „Tegernbach“ und dem von Westen kommenden verrohrten Graben wurden Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser verringert.

Entlang des östlichen Randes des Planungsgebiets fließt parallel zur Unthofstraße der „Tegernbach“ als Gewässer III. Ordnung von Süd nach Nord. Dabei liegt er durchgehend als offenes Gewässer vor und wird lediglich von Brücken überquert. Der „Tegernbach“ bahnt sich von der Oberhofstraße bis zum Kirchweg zwischen den hinteren Begrenzungen mehrerer Grundstücke hindurch, wo sich neben einem Trampelpfad entlang des Bachs eine kleine Brücke zur Überquerung befindet. Die relativ schmalen, geneigten Bachufer sind grasbewachsen mit einzelnen Ufergehölzen. Laut des Bayrischem Landesamt für Umwelt handelt es sich insgesamt um eine deutlich veränderte Gewässerstruktur. In Teilbereichen ist der „Tegernbach“ durch Ufermauern zusätzlich befestigt. Gemäß des Gewässerentwicklungsplans sollte entlang des „Tegernbach“ innerhalb der Ortschaft ein 5,0 m breiter, nicht mehr genutzter, Gewässerrandstreifen angelegt werden, als Grünlandstreifen mit Initialpflanzungen.

Von Westen kommt ein Graben, welcher in den „Tegernbach“ mündet. Dieses Nebengewässer hat seinen Startpunkt ca. 350,0 m außerhalb des Siedlungsgebietes und führt abschnittsweise nur periodisch Wasser. Innerhalb des Siedlungsgebietes ist das Nebengewässer vollständig verrohrt. Der Gewässerentwicklungsplan sieht innerhalb der Siedlung die Öffnung der Verrohrung vor.

Das Bachtal des „Tegernbach“ und des von Westen zulaufenden Grabens sowie die angrenzenden Straßen Kirchberg, Harrerweg und Oberhofstraße werden im Bayernatlas großflächig als wassersensibler Bereich dargestellt.

Abbildung 7: Wassersensibler Bereich, Auszug aus dem BayernAtlas (ohne Maßstab)

Durch die Planung wird das Gewässer nicht weiter eingeschränkt und bietet Raum für eine Aufwertung des Gewässers. Dies ist jedoch nicht Thema des Bauleitplanverfahrens und wird daher nicht weiter behandelt.

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