7.2. Belange des Denkmalschutzes
In den aktuellen Denkmaldaten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ist im Bereich des Plangebietes ein Baudenkmal verzeichnet. Zudem befindet sich laut UNB des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm ein Naturdenkmal im Geltungsbereich.
In unmittelbarer Nähe des Gebiets befinden sich zwei weitere Baudenkmäler, sowie ein Bodendenkmal.
Denkmäler im Geltungsbereich:
- Art: Baudenkmal (Aktennummer: D-1-86-143-108)
Adresse: Am Kirendl 3; Nähe Am Kirendl
Kapelle (Kapelle, verputzter Satteldachbau mit eingezogenem Polygonalchor, verschindeltem Dachreiter mit kleinem Spitzhelm und Blendengliederung, 1869)
- Art: Naturdenkmal (Nr.3 ND 28)
Adresse: Am Kirendl 3; Nähe am Kirendl
Zwei Linden (Winter-Linden, ca. 200 Jahre alt)
Abbildung 4: Kapelle mit zwei Linden (Tegernbach, German Wikipedia, unverändert)
Denkmäler in der Nähe des Geltungsbereichs:
- Art: Baudenkmal
Objektbezeichnung: Mariä Reinigung (Aktennummer: D-1-86-143-107)
Adresse: Kirchweg 2
Pfarrkirche, katholische Kirche, Saalkirche (Kath. Pfarrkirche Mariä Reinigung, verputzte Saalkirche mit Satteldach, eingezogenem Polygonalchor mit Strebepfeilern und nördlichem Chorflankenturm mit getrepptem Giebel und Blendengliederung, Langhaus mit Flachdecke über Hohlkehle und Chor mit Stichkappentonne, Chor 15. Jh., Langhaus Anfang 18. Jh. auf älterem Kern, 1870 verlängert; mit Ausstattung)
Abbildung 5: Pfarrkirche Mariä Reinigung (Phillip Hayer, CC BY-SA 3.0 DEED, unverändert)
- Art: Baudenkmal
Aktennummer: D-1-86-143-109
Adresse: Oberhofstraße 17
Pfarrhaus (Pfarrhaus, zweigeschossiger, verputzter Walmdachbau mit Ecklisenen und westlichem, erdgeschossigem Anbau mit vorgelegtem Laubengang, bez. 1715)
Abbildung 6: Pfarrhaus (Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, DenkmalAtlas 2.0)
- Art: Bodendenkmal (Aktennummer: D-1-7434-0162)
Lage: Bezirk Oberbayern, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, im Bereich der Kath. Pfarrkirche Mariä Reinigung in Tegernbach
Bodendenkmal (Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde)
Die Kapelle und die beiden Linden befinden sich auf Kirchengrund im Plangebiet und werden aufgrund der Größe des Grundstückes und der Lage auf einer Erhöhung durch die umliegenden Bebauungen nicht beeinträchtigt. Die Bebaubarkeit der umliegenden Flächen war bereits vor Aufstellung des Bebauungsplans so gegeben. Die übrigen Denkmäler befinden sich außerhalb des Plangebietes und werden in ihrer Einsehbarkeit durch die zugelassen Höhenentwicklungen ebenfalls nicht beeinträchtigt, da dieses Baurecht schon vorzufinden ist und die Kirche und das Pfarrhaus ebenfalls auf einer Erhöhung stehen.
Etwaige zu Tage tretende weitere Bodendenkmäler unterliegen gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bzw. an die Untere Denkmalschutzbehörde.