5.3. Grünordnung
Explizite Festsetzungen zur Begrünung wurden nicht getroffen, da Maßnahmen für Begrünungen durch die Begrünungssatzung abgedeckt sind. Die Satzung macht Vorgaben zu Dachbegrünungen bei Flachdächern (Flachdächer wären im vorliegenden Bebauungsplan bei Nebenanlagen möglich, da für Nebenanlagen keine Vorgaben zur Dachform getroffen werden), Fassadenbegrünung, unbebauten Flächen (Gärten), Einfriedungen und Stützmauern.
Die Vorgaben der Satzung dienen dazu, Pfaffenhofen und seine Ortsteile in den Landschafts- und Stadtraum einzubinden, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zudem tragen die Regelungen zur Durchgrünung sowie zur Beschränkung der Versiegelung und zur Versickerung des Niederschlagswassers zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei. Sie verringern die klimatischen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf die natürlichen Schutzgüter Boden und Wasser.