7.5. Immissionsschutz
Aufgrund der dörflichen Strukturen und den landwirtschaftlichen Hofstellen sowie den Gewerbebetrieben ist mit Emissionen zu rechnen. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt und die Art der baulichen Nutzung nicht vorgegeben ist, sind mögliche Einwirkungen je nach geplanter Nutzung im Baugenehmigungsverfahren zu lösen.
Auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen befinden sich zum Zeitpunkt der Bebauungsplanerstellung keine Hopfenfelder, zu welchen ein erhöhter Abstand einzuhalten wäre.