Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "An der Unthofstraße in Tegernbach"

Begründung

4.2. Verkehrskonzept und Erschließung

Da es sich um ein im Bestand befindliches, zentral gelegenes Gebiet handelt, verlaufen Erschließungsanlagen bereits in den angrenzenden Straßen und werden als ausreichend erachtet. Bestehende und künftige Kanäle bzw. Versorgungsleitungen sollen im öffentlichen Raum zu liegen kommen.

Der Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder ist über Stellplätze nach der aktuell gültigen Stellplatzsatzung auf den einzelnen Privatgrundstücken zu regeln. Die Herstellung von Tiefgaragen ist allgemein im Plangebiet zulässig.

4.3. Landschaftsplanerisches Konzept / Umweltkonzept

Trotz der Möglichkeiten der Nachverdichtung soll ein hoher Durchgrünungsanteil im Gebiet erhalten bleiben, um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Maßnahmen zur Begrünung werden durch die städtische Begrünungssatzung getroffen. Weitere Festsetzungen werden nicht als notwendig erachtet, weshalb keine weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan mit aufgenommen wurden.

Die Lage der Baugrenzen wurde so gewählt, dass die bestehenden Biotope und der „Tegernbach“ (Gewässer 3. Ordnung) nicht weiter eingeschränkt werden und sogar die Möglichkeit einer Weiterentwicklung bzw. Aufwertung besteht. Zudem wurde die Festsetzung mit aufgenommen, dass zu Biotopen mit allen baulichen Anlagen ein Abstand von 3,00 m einzuhalten ist, und zu Gewässern mit allen baulichen Anlagen ein Abstand von 5,00 m einzuhalten ist, sodass Wohngebäude, Nebenanlagen und landwirtschaftliche Gebäude keine Beeinträchtigung darstellen können.

4.4. Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieeffizienz

Durch die in § 1a Abs. 5 BauGB eingefügte Klimaschutzklausel soll der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen in der Abwägung verstärkt berücksichtigt werden. Demnach soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Wichtige Handlungsfelder sind die Anpassung an zukünftige, durch Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse und Maßnahmen zum Schutz des Klimas, wie die Verringerung des CO2 -Ausstoßes und die Bindung von CO2 aus der Atmosphäre durch Vegetation.

In der vorhandenen Planung werden diese Belange insbesondere durch folgende Inhalte berücksichtigt:

  • Die Hitzebelastung wird durch Begrenzung des Versiegelungsgrades herabgesetzt.
  • Anwendung der städtischen Begrünungssatzung
  • Anbringen von Photovoltaik-Anlagen auf neuen Dachflächen von Wohngebäuden
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