Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "An der Unthofstraße in Tegernbach"

Begründung

3.4. Sonstige Satzungen und Bestimmungen inkl. Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen

Die aktuell gültigen Fassungen der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung, der Begrünungssatzung sowie der Spielplatzsatzung sind bei der Planung zu berücksichtigen.

4. Plankonzept

4.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept

Durch den Bebauungsplan sollen in erster Linie die Nachverdichtung und die bauliche Gestaltung unter Berücksichtigung des dörflichen Charakters geregelt werden und so die bestehende Struktur bewahrt bleiben. Da die Art der baulichen Nutzung aktuell stark durchmischt ist und zu einem Dorfgebiet passt, in Zukunft jedoch zu erwarten ist, dass mehr landwirtschaftliche Betriebe ihre Nutzung aufgeben könnten, wurde explizit keine Art der baulichen Nutzung festgesetzt. So besteht die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung ohne Einschränkung der bestehenden Nutzungen. Die Art der baulichen Nutzung wird daher nach wie vor nach § 34 BauGB beurteilt.