Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "An der Unthofstraße in Tegernbach"

Begründung

3.1. Landes- und Regionalplanung

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegt gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern in der Region Ingolstadt und wird als „Allgemeiner ländlicher Raum“ eingestuft.

Die Stadt wird zudem im System der zentralen Orte als Mittelzentrum ausgewiesen. Zentrale Orte sollen im Allgemeinen ein umfassendes Angebot an zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung für die Einwohner ihres Nahbereichs vorhalten. Mittelzentren im Speziellen sollen zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs vorhalten.

Das Landesentwicklungsprogramm macht in den dargelegten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung folgende Aussagen zur Siedlungsentwicklung:

G 3.1: Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels und seiner Folgen, den Mobilitätsanforderungen, der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Stärkung der zusammenhängenden Landschaftsräume ausgerichtet werden.

Bei Planungsentscheidungen sollen daher frühzeitig die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden.

Z 3.2: In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

Zu den Potenzialen der Innenentwicklung zählen Baulandreserven, Brachflächen sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung.

G 3.3: Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.

Der Regionalplan Ingolstadt konkretisiert fachlich und räumlich die landesplanerischen Ziele und Grundsätze, die im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgeschrieben sind.

G 3.4.1: Zum Erhalt der dynamischen Entwicklung der Region ist es von besonderer Bedeutung, ausreichend Flächen für eine gewerbliche und wohnbauliche Siedlungstätigkeit bereit-zustellen.

G 3.1.1: Es ist anzustreben, die Siedlungsstruktur unter Wahrung ihrer Vielfalt ressourcen-schonend zu entwickeln, Grund und Boden sparsam in Anspruch zu nehmen und Siedlungs- und Erschließungsformen flächensparend auszuführen.

Z 3.2.1: Vorrangig sollen die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden.

Z 3.3.1: Eine Zersiedlung der Landschaft soll verhindert werden. (…)

G 3.4.3: Es ist anzustreben, dass die gewerbliche und wohnbauliche Siedlungsentwicklung in einem angemessenen Verhältnis stehen. (…)

Z 3.4.4: Auf eine gute Durchgrünung und Gestaltung der Baugebiete insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtet werden.

Den Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans wird durch die hier gegebene innerörtliche Nachverdichtung eines Mittelzentrums mit Bevölkerungszuwachs Rechnung getragen.

3.2. Flächennutzungsplan

In der Gesamtfortschreibung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, rechtswirksam seit 12.09.2019, ist das Plangebiet größtenteils als Mischbaufläche und in einem kleinen Abschnitt als Wohnbaufläche dargestellt. Auch Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft befinden sich im Geltungsbereich.

Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan:

Abbildung 3: Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom 12.09.2019, (ohne Maßstab)

Da keine Art der baulichen Nutzung festgesetzt wird, widerspricht die vorliegende Planung dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan nicht.

3.3. Landschaftsplan

In seinen verschiedenen Themenkarten gibt der Landschaftsplan von 2018 Informationen zu den verschiedenen Schutzgütern von Natur und Landschaft, die Pläne enthalten Auskünfte oder Ziele.

Nach diesen Karten handelt es sich um eine Wohn- und Mischbaufläche mit einem mittleren bis hohen Versiegelungsgrad, mit dem Bodentyp 4a (Fast ausschließlich Parabraunerde und Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm) über Carbonatschluff (Löss)) im westlichen Bereich und dem Bodentyp 76b (Bodenkomplex: Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment)) im östlichen Bereich sowie in den Lagen des Gewässers Tegernbach und des Grabens, welcher von Westen zum Tegernbach hin fließt. Östlich der Unthofstraße fließt von Süd nach Nord der „Tegernbach“. Von Westen kommend fließt südlich des Harrerberg zudem ein Graben, welcher ab dem Siedlungsbereich bis zum Tegernbach hin verrohrt ist. Die Bereiche der Gewässer werden als wassersensible Bereiche dargestellt mit potentiellem Grundwassereinfluss und als Kaltluftbahnentstehungsgebiet. Im Nordosten grenzen verschiedene Biotope an den Geltungsbereich an. Neben einem Feuchtbiotop mit Landröhrrichte befindet sich dort auch ein geschützter Hangwald mit Laubgehölzen und eine geschütze Streuobstwiese. Die Waldflächen werden zudem als Wald mit der Funktion Lebensraum (Waldfunktionskartierung) dargestellt und sind geschützter Landschaftsbestandteil.

Im Gebiet befindet sich ein Denkmal, ein Naturdenkmal sowie angrenzend nochmal zwei Denkmäler, ein Bodendenkmal und zwei Friedhöfe. Auch der örtliche Radweg geht durch das Gebiet. Im Plan zu Arten sind auf Höhe der Kirche Fledermäuse dargestellt.

Zudem ist dargestellt, dass der verrohrte Graben, welcher von Westen zum „Tegernbach“ fließt, im Siedlungsbereich offengelegt werden soll. Der Tegernbach selbst soll weiter nach Norden hin auf freier Fläche außerhalb des Plangebietes renaturiert werden.

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