Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "An der Unthofstraße in Tegernbach"

Begründung

2. Beschreibung des Plangebiets

2.1. Räumliche Lage

Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Tegernbach der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und liegt westlich des Stadtzentrums. Erschlossen wird das Gebiet von Pfaffenhofen aus entweder über die PAF4, welche in Tegernbach von der Enthofstraße in die Unthofstraße übergeht und nach Tegernbach weiter nach Hohenwart führt, oder von Ehrenberg aus über die PAF9, welche zur Oberhofstraße wird.

Das Baugebiet ist zu großen Teilen bebaut, überwiegend mit großen Hofanlagen, Einfamilien-, Doppel- und vereinzelt Mehrfamilienhäusern. Der Pfarrkindergarten Tegernbach befindet sich angrenzend an den Geltungsbereich im Ort. Ein Bäcker sowie einzelne Gastronomiebetriebe sind ebenfalls vor Ort vorhanden. Darüber hinaus gibt es in Tegernbach mehrere Spielplätze sowie die Sportflächen des ortansässigen Sportvereins. Weitere Einkaufsmöglichkeiten sind im Stadtzentrum Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie in Hohenwart vorhanden.

Abbildung 1: Umgriff (Bayerische Vermessungsverwaltung, ohne Maßstab)

2.2. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 3, 4, 4/2, 60, 60/5, 60/6, 60/7, 61/2, 61/3, 61/4, 62, 62/2, 64, 66, 68, 70/2, 73, 75, 76, 77, 78/2, 80, 81, 81/1, 81/2, 82, 83, 84, 84/4, 84/5, 85, 86, 87, 87/1, 88, 90/2, 92, 94, 94/2, 99, 100, 102, 102/2, 103, 105/1, 108/2, 108/3, 109, 110, 110/1, 111, 166/3, 166/26, 166/27, 166/28, 166/38, 166/40, 166/41, 832/4, 832/5, 834, 998/2, 998/3, 1180/3, 1182/1, 1182/2, 1182/3 der Gemarkung Tegernbach, sowie die Teilflächen der Flur-Nrn. 87/2, 90, 105, 166/23, 166/24, 166/35, 166/42, 166/43, 166/46, 997, 1000/1 und 1185/1 der Gemarkung Tegernbach.

Der Geltungsbereich wird umgrenzt

  • im Süden von den Flur-Nrn. 56, 61, 61/5, 166, 166/2, 166/37 und 1186 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 166/35 und 1185/1 Gemarkung Tegernbach,
  • im Westen von den Flur-Nrn. 995, 997/1, 999, 1179, 1180/2, 1182, 1183 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 87/2, 90, 997, 1000/1 Gemarkung Tegernbach,
  • im Norden von den Flur-Nrn. 834/6, 983/7 und 1004/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 166/43, 166/44 und 166/46 Gemarkung Tegernbach,
  • Im Osten von den Flur-Nrn. 113, 113/2, 166/13, 830, 830/2, 831, 833, 833/2 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 105, 166/23, 166/24, Gemarkung Tegernbach.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 74.349 m².

Abbildung 2: Geltungsbereich (Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, ohne M.)

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