2.3. Topografie
Das Gelände des Planungsgebiets entlang der Unthofstraße fällt zunächst leicht mit maximal 3,7% von Süden nach Norden bis zur Kreuzung Harrerberg – Kirchweg ab. In den anschließenden etwa 80,0 m steigt es geringfügig um rund einen halben Meter an, um danach weiter mit höchstens 5% zu fallen.
Insgesamt nimmt die Höhe der Untofstraße von ca. 428 m ü NN an der südlichen Begrenzung des Geltungsbereichs auf ca. 418 m ü NN am nördlichen Ende ab.
Von Ost nach West fällt das Gelände kontinuierlich, wobei der „Tegernbach“ auf ca. 417 m ü NN am tiefsten gelegen ist.
Noch anzumerken sind zum einen die hohe Steigung von Straße zur Wohnbebauung im Bereich der Unthofstraße 5. Diese liegt teilweise bei über 83%, sodass die Bebauung rund 4m über dem Höhenniveau der Unthofstraße liegt. Zum anderen ist die Lage der kleinen Kapelle Am Kirendl besonders, da sie sich auf einem Plateau befindet.