Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 189 "An der Unthofstraße in Tegernbach"

Begründung

2.3. Topografie

Das Gelände des Planungsgebiets entlang der Unthofstraße fällt zunächst leicht mit maximal 3,7% von Süden nach Norden bis zur Kreuzung Harrerberg – Kirchweg ab. In den anschließenden etwa 80,0 m steigt es geringfügig um rund einen halben Meter an, um danach weiter mit höchstens 5% zu fallen.

Insgesamt nimmt die Höhe der Untofstraße von ca. 428 m ü NN an der südlichen Begrenzung des Geltungsbereichs auf ca. 418 m ü NN am nördlichen Ende ab.

Von Ost nach West fällt das Gelände kontinuierlich, wobei der „Tegernbach“ auf ca. 417 m ü NN am tiefsten gelegen ist.

Noch anzumerken sind zum einen die hohe Steigung von Straße zur Wohnbebauung im Bereich der Unthofstraße 5. Diese liegt teilweise bei über 83%, sodass die Bebauung rund 4m über dem Höhenniveau der Unthofstraße liegt. Zum anderen ist die Lage der kleinen Kapelle Am Kirendl besonders, da sie sich auf einem Plateau befindet.

2.4. Aktuelle Nutzung des Planungsgebietes und umliegende Nutzungen

Der Geltungsbereich ist durchmischt von Wohnbebauung in Form von Einfamilien-, Doppel- und vereinzelt Mehrfamilienhäusern, landwirtschaftlichen Hofstellen und einzelnen gewerblich genutzten Gebäuden. Vorherrschend ist eine offene Bauweise, meist mit zwei Vollgeschossen und steilem Satteldach.

Da der Geltungsbereich im Zentrum von Tegernbach liegt, befinden sich nach Norden, Süden und teilweise nach Osten hin weitere bebaute Flächen, gemischt mit Wohnbebauungen, landwirtschaftlichen Flächen, aber auch gewerblichen Nutzungen. Auf den östlichen Flächen, welche bebaut sind, befindet sich neben Wohnbebauung auch ein Kindergarten, ein Spielplatz sowie in kurzer Entfernung eine Kirche. Auf den östlichen Flächen welche nicht bebaut sind, befinden sich verschiedene Biotope. Nach Westen befinden sich landwirtschaftliche Flächen in Form von Wiesen und Äckern.

Im Süden grenzt der Bebauungsplan Nr. 62 „Dorfplatz Tegernbach“ an, im Osten der Bebauungsplan Nr. 106 „Am Wirtsanger-Tegernbach“ und der Bebauungsplan Nr. 109 „Sondergebiet für gemeinnützige Einrichtung in Tegernbach“.

2.5. Erschließung

Da es sich bei der vorliegenden Planung um ein im Bestand vorhandenes Baugebiet handelt, ist die Erschließung hier bereits fertiggestellt.

Verkehrlich wird das Gebiet über die Unthofstraße - die Hauptstraße durch Tegernbach - erschlossen. Die Enthofstraße geht nahtlos in die Unthofstraße auf Höhe der Abzweigung mit der Oberhofstraße über. Die Unthofstraße stellt sowohl eine Anbindung an Pfaffenhofen, als auch eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz, an die B300, dar. Die Straßen Grünwies, Am Kriendl, Harrerberg, Kirchweg und Am Bach führen ausgehend von der Unthofstraße in das Plangebiet.

Durch die Buslinie 9242 (Schrobenhausen - Tegernbach – Pfaffenhofen und zurück) ist Tegernbach mit mehreren Haltestellen an die umliegenden Orte angeschlossen. Die Haltestelle „Oberhofstraße“ liegt am Rande des Geltungsbereichs in der Oberhofstraße, und ist somit am schnellsten zu erreichen.

Die Expresslinie 6 des Stadtbusses hält an vier verschiedenen Stopps in Tegernbach. Auch hier wird die Haltestelle „Oberhofstraße“ angefahren.

Der Geltungsbereich ist fußläufig durch Gehwege am Straßenrand sowie Abkürzungswege zwischen Grundstücken in Form von Trampelpfaden entlang des Tegernbachs in der Nähe von Am Kirendl erschlossen.

Über den Radweg neben der Kreisstraße PAF 4 ist Pfaffenhofen in ca. 25 Minuten (ca. 6 km) mit dem Fahrrad zu erreichen.

Der Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder ist über Stellplätze auf den jeweiligen Privatgrundstücken zu regeln. Die Herstellung von Tiefgaragen ist zulässig.

Auch an das Abfallentsorgungsnetz ist das Gebiet bereits angeschlossen.

In den Straßen innerhalb des Geltungsbereichs liegt jeweils ein Mischwasserkanal. Zusätzlich befinden sich in einigen Straßen ein Regenwasserkanal.

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