Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A "Dr.-Bergmeister-Straße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.4. Wasserwirtschaftliche Belange

Dem Landschaftsplan Wasser ist zu entnehmen, dass im Gebiet artesisch gespanntes Grundwasser vorliegt. Insbesondere bei Bohrungen muss deshalb mit austretendem Grundwasser gerechnet werden. Weiterhin liegt das Plangebiet im „wassersensiblen Bereich“. Als solche Bereiche werden gem. LfU Gebiete bezeichnet, die zum natürlichen Einflussbereich des Wassers gehören und in denen es demzufolge zu Überschwemmungen kommen kann. Eine Risiko-Bewertung für Hochwässer ist damit jedoch noch nicht enthalten. Allerdings lassen wassersensible Bereiche eine Einschätzung der Ausbreitung möglicher Hochwasserereignisse zu. Wird zusätzlich der Bereich im Nord-Osten betrachtet, der von HQextrem betroffen ist, entsteht ein differenzierteres Bild zur Gefahren-Analyse: So stellt die Ilm, welche östlich des Gebietes verläuft, ein besonderes Hochwasserrisiko dar. Bereiche im Nord-Osten des Gebietes außerhalb des Geltungsbereichs der Neuaufstellung können bei einem HQextrem von einem Hochwasser mit einer Wassertiefe von bis zu einem halben Meter betroffen sein (Abbildungen 6 und 7). Insbesondere bei der Anlage von Kellern gilt es, das Grundwasservorkommen zu beachten, die Bauvorhaben gegen Wasser zu schützen sowie Öltanks gegen Auftrieb zu sichern.

Um auf die genannten hydrologischen Herausforderungen zu reagieren, wurden einerseits durch Begrenzung der Versiegelung (Beschränkung der GRZ auf 0,4) und andererseits durch Festsetzungen zur Grünordnung, die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser verringert.

Abbildung 6: Auszug Landschaftsplan Wasser, (Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, o. M.)

Abbildung 7: HQextrem, (Bayerische Vermessungsverwaltung, O. M.)

Abbildung 8: Überschwemmungsgebiet, (Bayerische Vermessungsverwaltung, o. M.)

8.5. Immissionsschutz

Die Bebauungsplan-Neuaufstellung löst selbst keine neuen Immissionen aus. Festgesetzt wird weiterhin ein allgemeines Wohngebiet mit den darin zulässigen Nutzungen gem. BauNVO. Anlagen für Verwaltungen, Gartenbetriebe und Tankstellen sollen nicht möglich sein, um nicht zusätzlichen Verkehr im Gebiet zu erzeugen, der weitere Immissionen bewirken würde.

Nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde sich mit dem Immissionsschutz befasst, bestehende Immissionsschutzmaßnahmen erläutert sowie wurden neu zu fassende Immissionsschutzfestsetzungen getroffen. Es wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt und die Immissionsbelastung aus dem Straßenverkehr Schrobenhausener Straße und Dr.-Bergmeister-Straße berechnet und beurteilt. Bestehende Lärmschutzwände wurden hinweislich in den neuen Bebauungsplan übernommen, neue Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden in den neuen Bebauungsplan als Festsetzungen durch Text Nr. D.9 aufgenommen.

8.6. Soziale und stadtplanerische Auswirkungen

Die Planung umfasst ausschließlich Festsetzungen zur Wahrung der baukulturellen Belange und des Charakters des Quartiers und ermöglicht eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung. Soziale Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die vorgegebenen Baugrenzen lassen viel Spielraum für verschiedene Bauformen und Größen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen nach Wohnraum gerecht zu werden.

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