9. Flächenbilanz
Nachfolgende Auflistung zeigt die Kenndaten der Planung in gerundeten ca.-Angaben:
Geltungsbereich: 116.423,17 m²
Öffentliche Straßenverkehrsflächen: - 23.403,64 m²
Öffentl. Frei- u. Erholungsflächen, Spielplätze: - 7.760,85 m²
Private Parkplätze: -1.253,20 m²
Baudenkmal, vegetationslose Flächen: - 4.416,38 m²
Nettobauland: 79.589,1 m²
Anlage 1: Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a – Anlage 2 zum BauGB
Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB
| Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A „Dr.-Bergmeister-Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm | |||
| Bearbeitung Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, SG 3.5 | |||
| 1 | Merkmale des Bebauungsplans: | Umfang | |
| 2 | Größe des Geltungsbereichs des B-Plans: Art der baulichen Nutzung: Bestehende GRZ: Geplante GRZ: Zulässige Grundfläche / voraussichtlich versiegelte Fläche: Nettobauland 79589 m² x 0,4 = 31835,6m² Grundfläche (ist >20.000 m²< 70.000 m²) Neu versiegelte Fläche: (Berechnung siehe Anlage zum Prüfbogen!) | ca. 11,6 ha WA 0,3 bis 0,4 0,4 31835,6 m² 6007,6 m² | |
| 3 | Prüfung Zulässigkeit für Anwendung des beschleunigten Verfahrens: | ja | nein |
| 4 | B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 S. 1 BauGB | |X| | |_| |
| |_| Wiedernutzbarmachung von Flächen |X| Nachverdichtung |_| Andere Maßnahmen der Innenentwicklung | |||
| 5 | Ausschluss UVP-Pflicht gem. § 13a Abs. 1 S. 4 BauGB | |X| | |_| |
| |X| Angebotsbebauungsplan |X| Vorhaben nicht in Anlage 1 UVPG oder LUVPG M-V geführt |X| Keine UVP-Pflicht aufgrund Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG | |||
| 6 | Ausschluss für Beeinträchtigung Natura 2000-Gebiet gem. § 13a Abs. 1 S. 5 BauGB | |X| | |_| |
| |X| Keine Natura 2000-Gebiete im Wirkbereich des B-Plan-Gebietes vorhanden |X| Beeinträchtigung des Schutzzweckes und der Erhaltungsziele offensichtlich ausgeschlossen | |||
| 7 | Größe der festzusetzenden Grundfläche 20.000 bis < 70.000 m² gem. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 u. S. 3 BauGB | |X| | |_| |
| 8 | Wesentliche zu erwartende negative Wirkfaktoren des Bebauungsplans: | ja | nein |
| Flächeninanspruchnahme | |_| | |X| | |
| Versiegelung | |X| | |_| | |
| Entsiegelung / Rückbau | |_| | |X| | |
| Bodenabtrag | |_| | |X| | |
| Altlasten / Altlastverdachtsflächen | |_| | |X| | |
| Erhöhung Verkehrsaufkommen / Lärmemissionen | |_| | |X| | |
| Erhöhung Schadstoffemissionen | |_| | |X| | |
| Verringerung Verkehrsaufkommen | |_| | |X| | |
| Lärmschutzmaßnahmen | |_| | |X| | |
| Veränderung / Querung von Gewässern | |_| | |X| | |
| Oberflächenwasserentnahmen / einleitungen | |_| | |X| | |
| Einleitung Abwasser / Oberflächenentwässerung | |_| | |X| | |
| Grundwasserentnahmen / absenkungen | |_| | |X| | |
| 9 | 1. | Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf | Ausmaß / Bedeutung gegeben? | |||
| ja | nein | |||||
| 10 | 1.1 | das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des § 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit setzt | |_| | |X| | ||
| Bedarf, Größe, Standort: Gegenstand des Bauleitplanverfahrens ist die Überplanung eines Teil-Bereichs des Bestands-Bebauungsplanes Nr. 11 „Dr.-Bergmeister-Straße“. Ziel der Überplanung ist eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden und gemischten Gebäudestrukturen. Dies soll durch geeignete Maßnahmen gesteuert werden, um das Gebiet so vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung zu bewahren. Die Flächen sind weitgehend bebaut, es finden sich aber auch einzelne Baulücken im Geltungsbereich. Die Erschließungsanlagen sind hergestellt, insbesondere die Versiegelung für Verkehrsanlagen sind bestehend. Der Bereich der Bestands-Überplanung umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 12,6 ha. Durch die Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 in einigen Bereichen wird eine Grundfläche von 34.826,4 m² ermöglicht. Im Vergleich zur Grundfläche, die bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan sowie seiner Änderungen ermöglicht ist, ist dies eine Zunahme der Grundfläche um 6.007,6 m². Umgang mit Ressourcen: Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, wodurch keine zusätzlichen Ressourcen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Raumordnung: Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Die Planung setzt damit keinen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wie er in § 35 Abs.3 UVPG beschrieben ist. | ||||||
| 11 | 1.2 | das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst | B-Plan widerspricht diesen | |_| | |X| | |
| ja | nein | |||||
| Regionales Raumentwicklungsprogramm (RREP) | |_| | |X| | ||||
| Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) | |_| | |X| | ||||
| Flächennutzungsplan (F-Plan) | |_| | |X| | ||||
| Landschaftsplan (LP) | |_| | |X| | ||||
| Anderer Pläne (Verkehrswegeplanungen des Bundes, Ausbaupläne gemäß Luftverkehrsgesetz, Lärmminderungspläne, Luftreinhaltepläne, Abfallwirtschaftskonzepte oder –pläne, Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Pfaffenhofen, Pfaffenhofener Nachhaltigkeitserklärung, Gewässerentwicklungsplan) | |_| | |X| | ||||
| 12 | 1.3. | die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung | |X| | |_| | ||
| Nachhaltige Entwicklung wird durch Stärkung der Innenentwicklung gefördert, Flächeninanspruchnahme im Außenbereich vermieden. | ||||||
| ||||||
| 13 | 1.4 | die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme | |_| | |X| | ||
| Die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ist vor allem im südlichen Bereich erhöht. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, wurde eine erforderliche Lärmschutzwand bereits teilweise erbaut. Für die noch notwendigen Abschnitte wird im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung die Lärmschutzwand erweitert und Schallschutzmaßnahmen getroffen. Durch Nachverdichtung ist grundsätzlich ein Anstieg des Individualverkehrs und der parkenden Fahrzeuge im Gebiet möglich. Im Westen grenzen gewerblich genutzte Flächen an. Deren Immissionen in das nun überplante Gebiet werden ebenfalls durch eine Lärmschutzwand auf das gesundheitsverträgliche Maß beschränkt. Sonstige Beeinträchtigungen durch Anlagen, die Erschütterungen, Stäube oder Gerüche emittieren, liegen nicht vor. Hochspannungsfreileitungen überspannen das Gebiet nicht. Eine geplante Richtfunktrasse der Sendeanlage überquert das Gebiet im Nordosten. Bei Nachverdichtung können grundsätzlich Veränderungen des Kleinklimas durch Verringerung des Grünflächenanteils und verstärktes Aufheizen der versiegelten Flächen auftreten. Für eine Durchlüftung des Gebietes sorgen die vorhandenen Grün- und Freianlagen, die das Gebiet in Richtung Nord-Süd durchqueren. | ||||||
| 14 | 1.5 | die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften | B-Plan widerspricht diesen | |_| | |X| | |
| ja | nein | |||||
| B-Plan beinhaltet / betrifft: | ||||||
| |_| RL 96/82/EG (Seveso II-RL): Betriebe nach Anhang I innerhalb der Abstandsempfehlungen des BMU[footnoteRef:2] [2: BMU – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG. Kommission für Anlagensicherheit. 2. überarbeitete Fassung KAS-18. Stand: 11/2010. http://www.sfk-taa.de/publikationen/kas/KAS_18.pdf] | |_| | |_| | ||||
| |_| RL 200/60/EG (WRRL) / RL 2008/105/EG: Bewirtschaftungsplan bzw. Maßnahmenprogramm Warnow/Peene | |_| | |_| | ||||
| |_| RL 76/464/EWG: Gewässerqualitätszielverordnung | |_| | |_| | ||||
| |_| Klimaschutzkonzept M-V / Rahmenkonzept Klimaschutz Rostock | |_| | |_| | ||||
| |_| Schutzgebiete / schützenswerte Flächen nach Nr. 2.6 | |_| | |_| | ||||
| |_| RL 2002/49/EG (Umgebungslärm-RL): Lärmminderungsprogramm / Lärmaktionsplan Hansestadt Rostock | |_| | |_| | ||||
| |_| RL 91/676/EWG: Aktionsprogramme | |_| | |_| | ||||
| |_| Küsten- und Hochwasserschutz | |_| | |_| | ||||
| |_| RL 2008/50/EG: Luftreinehalte- und Aktionsplan Hansestadt Rostock | |_| | |_| | ||||
| |_| RL 92/43/EWG (FFH-RL): Artenschutz / Biotopverbund | |_| | |_| | ||||
| |_| …………………………………………………………………………………. | |_| | |_| | ||||
| |_| …………………………………………………………………………………. | |_| | |_| | ||||
| 15 | 2. | Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete insbesondere in Bezug auf | Auswirkungen zu erwarten | Einschätzung der Auswirkungen | ||
| ja | nein | |||||
| 16 | |X| Bestandsichernder B-Plan | |X| | |_| | |||
| 17 | 2.1 | die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen | ||||
| 18 | (a) | Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit | |_| | |X| | ||
| Mit geringfügigen Verkehrszunahmen in den Straßen des Gebietes sowie in den den Verkehr des Gebietes abführenden Straßen Dr.-Bergmeister-Straße ist zu rechnen. Eine Verschärfung der Belegung der Straßen durch parkende Autos wird nicht befürchtet, da die Stellplatzsatzung der Stadt bei Neubauten anzuwenden ist. Die Topographie des Geländes ist bis auf den südlichen Bereich weitgehend eben. Daher ist nicht mit Verschattung durch Gebäude an Hanglagen zu rechnen. Belichtete Wohnräume für die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse können damit gewährleistet werden. Es sind keine projektbezogenen, erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten. | ||||||
| 19 | (b) | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | |_| | |X| | ||
| Die Wirkungen von einzelnen Bauvorhaben sind voraussichtlich so gering, dass keine Auswirkungen auf den lokalen Bestand bzw. die lokale Population betroffener Arten zu erwarten sind. Für einzelne Bauvorhaben gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Natur- und Artenschutz, die insbesondere beim Abbruch von Bestandsgebäuden oder bei der Fällung von Gehölzen zum Tragen kommen. | ||||||
| 20 | (c) | Boden | |X| | |_| | ||
| Zwar werden im Umfang von ca. 6.007 m² Mehrversiegelungen erlaubt, diese erfolgen jedoch in bereits durch Bebauung gestörten Bodenbereichen. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden werden durch die Nachverdichtung, die auch in die Höhe geht, minimiert. In Betrachtung von Wechselwirkungen ergeben sich daher keine erheblichen projektspezifischen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. | ||||||
| 21 | (d) | Wasser – Oberflächenwasser | |_| | |X| | ||
| Im Gebiet bestehen keine Oberflächengewässer. Projektspezifische Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser sind nicht in erheblichem Umfang zu erwarten. | ||||||
| 22 | (e) | Wasser – Grundwasser | |_| | |X| | ||
| Das Gebiet liegt teilweise im sogenannten wassersensiblen Bereich. Dies bedeutet, dass mit zweitweise hohen Grundwasserständen zu rechnen ist. Außerdem befinden sich im Norden Bereiche mit artesisch gespanntem Grundwasser. Insbesondere bei eventuellen Bohrarbeiten ist deshalb auf austretendes Grundwasser zu achten. Durch die Mehrversiegelung wird die Grundwasserneubildung im Gebiet voraussichtlich zurückgehen, da der Oberflächenabfluss zulasten Niederschlagswasserrückhalt und Versickerung in der Fläche zurückgeht. Dem wirken die allgemeinen Vorschriften, die der Versickerung den Vorrang vor Ableitung geben, entgegen. Für das Schutzgut Wasser – Grundwasser werden keine erheblichen projektspezifischen Auswirkungen erwartet. | ||||||
| 23 | (f) | Wasser –Hochwasser | |_| | |X| | ||
| Der wassersensible Bereich gibt zwar keinen Rückschluss auf die Wahrscheinlichkeit eintretender Hochwasserereignisse. Es kann in diesem Bereich aber zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen. Im Nordosten außerhalb des Geltungsbereichs befindet sich ein Bereich von Hochwassergefahrenflächen gemäß eines HQ extrem. Bei konkreten Bauvorhaben sind deshalb geeignete Maßnahmen wie die Sicherung der Keller und Öltanks gegen Hochwasserereignisse zum Hochwasserschutz umzusetzen. | ||||||
| 24 | (g) | Luft | |_| | |X| | ||
| Die projektspezifischen Auswirkungen, z.B. erhöhte Emissionen von Heizanlagen oder zunehmender Verkehr, sind so gering, dass auch lokal keine Auswirkungen zu erwarten sind. | ||||||
| 25 | (h) | Klima | |_| | |X| | ||
| Der wesentliche Grünflächenanteil mit klimatischer Ausgleichswirkung wird durch die vorhandenen Grün- und Freiflächen erreicht. Ebenso werden durch Festsetzung von insbesondere rückwärtigen Baugrenzen Begrünungen in den privaten Gärten erzielt. Festsetzungen für solare Nutzungen bei Neubauten tragen zur Begrenzung des Klimawandels durch CO2-Anstieg bei. Die projektspezifischen Auswirkungen sind so gering, dass auch lokal keine Auswirkungen zu erwarten sind. | ||||||
| 26 | (i) | Landschaft(sbild) | |_| | |X| | ||
| Das grundsätzliche Erscheinungsbild einer von Bebauung geprägten Landschaft bleibt bestehen. Durch Orientierung der Festsetzungen am Bestand wird keine unverhältnismäßige Mehrbebauung geschaffen. Die projektspezifischen Auswirkungen sind so gering, dass keine Auswirkungen zu erwarten sind. | ||||||
| 27 | (k) | Kultur- und sonstige Sachgüter | |_| | |X| | ||
| Im Nordosten des Gebiets befindet sich ein Baudenkmal. Hierbei handelt es sich um eine historische Kapelle um 1800. Die Kapelle weist eine relativ geringe Höhe auf und wird bereits durch die aktuell vorhandene Bebauung der Umgebung überragt. Durch die gegenständliche Bauleitplanung entstehen keine Neuerungen, die die Kapelle betreffen. Generell ist das Baudenkmal auch weiterhin gemäß den allgemeinen Anforderungen des Denkmalschutzes zu behandeln. Auch bei Bauvorhaben, die in der Umgebung des Baudenkmals durchgeführt werden, ist der Denkmalschutz zu beachten. Durch die Erhöhung der Grundflächenzahl sowie teilweise Erhöhung der zulässigen Gebäude- und Geschossanzahlen kann es zu einer Zunahme an Einwohnern im Gebiet kommen. Damit verbunden kann sich auch die Anrechnung des Gebiets hinsichtlich der Einwohnergleichwerte in der Kläranlage ergeben. Grundsätzlich trägt jedoch die Nutzung bzw. erweiterte Nutzung bestehender Infrastruktur zu deren wirtschaftlichen Auslastung bei. Hierdurch ergeben sich projektspezifisch positive Auswirkungen auf das Schutzgut `sonstige Sachgüter´. | ||||||
| 28 | (l) | Wechselwirkungen | |X| | |_| | ||
| Im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen besteht ein hoher Druck auf den Wohnungsmarkt. Um diese Entwicklung zu begleiten, stehen neben beschränkenden Möglichkeiten, wie z.B. der Mietpreisbremse, auch Planungen für Neuschaffung von Wohnungen zur Verfügung. Die in der vorliegenden Planung gewählte Nachverdichtung von Bestandsgebieten ist dabei im Vergleich mit der Ausweisung von Neubauflächen in bisherigen Außenbereichen zu sehen. Bezieht man diese Wechselwirkungen mit ein, ergeben sich projektspezifisch vorteilhafte Auswirkungen durch vermiedene Eingriffe an anderer Stelle auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. | ||||||
| 29 | 2.2 | den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen | ||||
| 30 | (a) | den kumulativen Charakter der Auswirkungen | ||||
| Auswirkungen anderer Pläne, Programme bzw. Vorhaben erstrecken sich auf das B-Plan-Gebiet | |_| | |X| | ||||
| Auswirkungen des B-Plans erstrecken sich über die Grenzen hinaus | |_| | |X| | ||||
| 31 | (b) | den grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen | |_| | |X| | ||
| 32 | 2.3 | die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen) | ||||
| 33 | (a) | Risikopotenzial des Standortes | |_| | |X| | ||
| Das Risikopotenzial des Standorts ist durch die bestehende Nutzung gut einschätzbar. Es ist kein erhöhtes Standortrisiko gegeben. | ||||||
| 34 | (b) | Risiken durch Altlasten /Altlastverdachtsflächen | |_| | |X| | ||
| |X| Nicht vorhanden / Inanspruchnahme vermeidbar |_| Inanspruchnahme erforderlich | ||||||
| 35 | 2.4 | den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen | |||
| Auswirkungen des B-Plans erstrecken sich über die Grenzen hinaus | |_| | |X| | |||
| Auswirkungen des B-Plans erstrecken sich über die kommunalen Grenzen hinaus | |_| | |X| | |||
| Verlagerungseffekte zu erwarten | |_| | |X| | |||
| 36 | 2.5 | die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten | |_| | |X| | |
| |_| Überschreitung von Umweltqualitätsnormen bzw. Grenzwerten durch den Bebauungsplan zu erwarten | |||||
| |_| Besonders bedeutendes bzw. sensibles Gebiet betroffen | |||||
| 37 | 2.6 | folgende Gebiete: | Gebiete vorhanden | Einschätzung der Auswirkungen | |
| ja | nein | ||||
| 38 | 2.6.1 | Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes | |_| | |X| | |
| 39 | 2.6.2 | Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst | |_| | |X| | |
| 40 | 2.6.3 | Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst | |_| | |X| | |
| 41 | 2.6.4 | Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes | |||
| (a) | Biosphärenreservat | |_| | |X| | ||
| (b) | Landschaftsschutzgebiet | |_| | |X| | ||
| 42 | 2.6.5 | Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes | |_| | |X| | |
| 43 | 2.6.6 | Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes | |||
| (a) | Wasserschutzgebiet | |_| | |X| | ||
| (b) | Heilquellenschutzgebiet | |_| | |X| | ||
| (c) | Überschwemmungsgebiet | |X| | |_| | ||
| 44 | 2.6.7 | Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind | |_| | |X| | |
| 45 | 2.6.8 | Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordungsgesetzes | |_| | |X| | |
| 46 | 2.6.9 | in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind | |||
| (a) | Baudenkmal | |X| | |_| | ||
| (b) | Bodendenkmal | |_| | |X| | ||
| (c) | Archäologisch bedeutende Landschaften | |_| | |X| | ||
| 47 | Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.3 Anlage 2 UVPG) | |_| | |X| | ||
| 48 | Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.5 Anlage 2 UVPG) | |_| | |X| | ||
| 49 | geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.6 Anlage 2 UVPG) | |_| | |X| | ||
| 50 | Gesamteinschätzung der Einzelfallprüfung nach Anlage 2 BauGB: | ||
| Die Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien ergibt, dass durch den geplanten Bebauungsplan keine hohen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. | |||
| 51 | Empfehlung zur Durchführung einer Umweltprüfung: | ||
| 52 | |X| Umweltprüfung nicht erforderlich | ||
| 53 | Zu beachtende Auflagen: | ||
| 54 | Sonstige Hinweise: Bei der Erneuerung von Wasserrechten für die Einleitung von Oberflächenwässern aus dem Gebiet ist die Änderung der Situation zu beurteilen und ggf. durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen die Erheblichkeit von Auswirkungen zu begrenzen. | ||
| 55 | |_| Umweltprüfung erforderlich | ||
| Insbesondere zu klärende Sachverhalte: | |||
| verwendete Abkürzungen: | |||
| BauGB Baugesetzbuch B-Plan Bebauungsplan GRZ Grundflächenzahl | LUVPG M-V Landes-UVPG Mecklenburg-Vorpommern UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie | ||
| verwendete Farben: | |||
| positive Auswirkung | |||
| keine / geringe Auswirkung | |||
| mittlere Auswirkung | |||
| hohe Auswirkung | |||
| Auswirkung nur im Zusammenhang mit anderen Kriterien sachgerecht einzuschätzen | |||
Anlage zum Prüfbogen:
Mehrung Grundfläche (entspricht zusätzliche Versiegelung) des Bebauungsplans Nr. 11 A