Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A "Dr.-Bergmeister-Straße"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

9. Flächenbilanz

Nachfolgende Auflistung zeigt die Kenndaten der Planung in gerundeten ca.-Angaben:

Geltungsbereich: 116.423,17 m²

Öffentliche Straßenverkehrsflächen: - 23.403,64 m²

Öffentl. Frei- u. Erholungsflächen, Spielplätze: - 7.760,85 m²

Private Parkplätze: -1.253,20 m²

Baudenkmal, vegetationslose Flächen: - 4.416,38 m²

Nettobauland: 79.589,1 m²

Anlage 1: Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a – Anlage 2 zum BauGB

Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A „Dr.-Bergmeister-Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Bearbeitung Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, SG 3.5
1Merkmale des Bebauungsplans:Umfang
2Größe des Geltungsbereichs des B-Plans: Art der baulichen Nutzung: Bestehende GRZ: Geplante GRZ: Zulässige Grundfläche / voraussichtlich versiegelte Fläche: Nettobauland 79589 m² x 0,4 = 31835,6m² Grundfläche (ist >20.000 m²< 70.000 m²) Neu versiegelte Fläche: (Berechnung siehe Anlage zum Prüfbogen!)ca. 11,6 ha WA 0,3 bis 0,4 0,4 31835,6 m² 6007,6 m²
3Prüfung Zulässigkeit für Anwendung des beschleunigten Verfahrens:janein
4B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 S. 1 BauGB|X||_|
|_| Wiedernutzbarmachung von Flächen |X| Nachverdichtung |_| Andere Maßnahmen der Innenentwicklung
5Ausschluss UVP-Pflicht gem. § 13a Abs. 1 S. 4 BauGB|X||_|
|X| Angebotsbebauungsplan |X| Vorhaben nicht in Anlage 1 UVPG oder LUVPG M-V geführt |X| Keine UVP-Pflicht aufgrund Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG
6Ausschluss für Beeinträchtigung Natura 2000-Gebiet gem. § 13a Abs. 1 S. 5 BauGB|X||_|
|X| Keine Natura 2000-Gebiete im Wirkbereich des B-Plan-Gebietes vorhanden |X| Beeinträchtigung des Schutzzweckes und der Erhaltungsziele offensichtlich ausgeschlossen
7Größe der festzusetzenden Grundfläche 20.000 bis < 70.000 m² gem. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 u. S. 3 BauGB|X||_|
8Wesentliche zu erwartende negative Wirkfaktoren des Bebauungsplans:janein
Flächeninanspruchnahme|_||X|
Versiegelung|X||_|
Entsiegelung / Rückbau|_||X|
Bodenabtrag|_||X|
Altlasten / Altlastverdachtsflächen|_||X|
Erhöhung Verkehrsaufkommen / Lärmemissionen|_||X|
Erhöhung Schadstoffemissionen|_||X|
Verringerung Verkehrsaufkommen|_||X|
Lärmschutzmaßnahmen|_||X|
Veränderung / Querung von Gewässern|_||X|
Oberflächenwasserentnahmen / einleitungen|_||X|
Einleitung Abwasser / Oberflächenentwässerung|_||X|
Grundwasserentnahmen / absenkungen|_||X|

9 1.Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug aufAusmaß / Bedeutung gegeben?
janein
101.1das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des § 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit setzt|_||X|
Bedarf, Größe, Standort: Gegenstand des Bauleitplanverfahrens ist die Überplanung eines Teil-Bereichs des Bestands-Bebauungsplanes Nr. 11 „Dr.-Bergmeister-Straße“. Ziel der Überplanung ist eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden und gemischten Gebäudestrukturen. Dies soll durch geeignete Maßnahmen gesteuert werden, um das Gebiet so vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung zu bewahren. Die Flächen sind weitgehend bebaut, es finden sich aber auch einzelne Baulücken im Geltungsbereich. Die Erschließungsanlagen sind hergestellt, insbesondere die Versiegelung für Verkehrsanlagen sind bestehend. Der Bereich der Bestands-Überplanung umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 12,6 ha. Durch die Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 in einigen Bereichen wird eine Grundfläche von 34.826,4 m² ermöglicht. Im Vergleich zur Grundfläche, die bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan sowie seiner Änderungen ermöglicht ist, ist dies eine Zunahme der Grundfläche um 6.007,6 m². Umgang mit Ressourcen: Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, wodurch keine zusätzlichen Ressourcen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Raumordnung: Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Die Planung setzt damit keinen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wie er in § 35 Abs.3 UVPG beschrieben ist.
111.2das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusstB-Plan widerspricht diesen|_||X|
janein
Regionales Raumentwicklungsprogramm (RREP)|_||X|
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)|_||X|
Flächennutzungsplan (F-Plan)|_||X|
Landschaftsplan (LP)|_||X|
Anderer Pläne (Verkehrswegeplanungen des Bundes, Ausbaupläne gemäß Luftverkehrsgesetz, Lärmminderungspläne, Luftreinhaltepläne, Abfallwirtschaftskonzepte oder –pläne, Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Pfaffenhofen, Pfaffenhofener Nachhaltigkeitserklärung, Gewässerentwicklungsplan)|_||X|
121.3.die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung|X||_|
Nachhaltige Entwicklung wird durch Stärkung der Innenentwicklung gefördert, Flächeninanspruchnahme im Außenbereich vermieden.
  • Boden: Durch Wohnbaunutzung ist der Boden, der nun für zusätzliche Versiegelung in Anspruch genommen werden kann, bereits anthropogen überprägt. Durch die Weiternutzung bestehender Straßeninfrastruktur werden Eingriffe im Außenbereich verhindert.
  • Wasser Das Gelände ist weitgehend eben. Im Süden steigt es gering an. Es liegt zum Teil im wassersensiblen Bereich und beinhaltet Bereiche artesisch gespannten Grundwassers. Mit hohen Grundwasserständen muss daher gerechnet werden. Im Osten liegt ein kleineres Gebiet im Bereich des HQ extrem der Ilm.
  • Altlasten Es sind keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt.
  • Ortsbild: Das Gebiet ist weitgehend durch eine ebene Topographie gekennzeichnet. Die zulässigen Gebäude- und Wandhöhen sowie Geschossanzahlen nehmen von Osten, Süden und Westen hin zum mittleren Bereich des Planumgriffs (Gebiet nördlich der Jahnstraße und westlich der Luckhausstraße) zu. Die niedrigeren zulässigen Wand- und Gebäudehöhen finden sich somit in den Rand-Bereichen des Planumgriffs. Die Wand- und Gebäudehöhen werden bestandorientiert bzw. mit maßvollem Anstieg festgesetzt.
  • Erholung: Bestehende Grünflächen werden als öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Spielplatz bzw. Parkanlage wie im Bestand festgesetzt und tragen zur Freiflächenqualität des Gebietes bei. Baugrenzen entlang der Straßen sichern Vorgartenbereiche und tragen zur Sicherheit und Einsehbarkeit von Straßenräumen bei.
  • Energetische/ökologische Nachhaltigkeit: Bei der (Neu-)Errichtung von Häusern sind die Dächer anteilig mit Photovoltaikmodulen zu belegen. Artenschutzfestsetzungen für Fledermausquartiere oder Nistkästen für Vögel an Gebäuden oder Bäumen verbessern die Lebensraumausstattung für urbane Zielarten.
  • Soziale Nachhaltigkeit Die Planung berücksichtigt durch Erhalt und Nachverdichtung der vorhandenen Baustruktur die Identität des Gebiets und ermöglicht den Bewohnern, quartiersnah Wohnraum zu schaffen bzw. zu finden. Neben privaten Flächen stehen auch öffentliche Flächen als Grün- und Freiflächen zur Verfügung.
131.4die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme|_||X|
Die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ist vor allem im südlichen Bereich erhöht. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, wurde eine erforderliche Lärmschutzwand bereits teilweise erbaut. Für die noch notwendigen Abschnitte wird im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung die Lärmschutzwand erweitert und Schallschutzmaßnahmen getroffen. Durch Nachverdichtung ist grundsätzlich ein Anstieg des Individualverkehrs und der parkenden Fahrzeuge im Gebiet möglich. Im Westen grenzen gewerblich genutzte Flächen an. Deren Immissionen in das nun überplante Gebiet werden ebenfalls durch eine Lärmschutzwand auf das gesundheitsverträgliche Maß beschränkt. Sonstige Beeinträchtigungen durch Anlagen, die Erschütterungen, Stäube oder Gerüche emittieren, liegen nicht vor. Hochspannungsfreileitungen überspannen das Gebiet nicht. Eine geplante Richtfunktrasse der Sendeanlage überquert das Gebiet im Nordosten. Bei Nachverdichtung können grundsätzlich Veränderungen des Kleinklimas durch Verringerung des Grünflächenanteils und verstärktes Aufheizen der versiegelten Flächen auftreten. Für eine Durchlüftung des Gebietes sorgen die vorhandenen Grün- und Freianlagen, die das Gebiet in Richtung Nord-Süd durchqueren.
141.5die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer UmweltvorschriftenB-Plan widerspricht diesen|_||X|
janein
B-Plan beinhaltet / betrifft:
|_| RL 96/82/EG (Seveso II-RL): Betriebe nach Anhang I innerhalb der Abstandsempfehlungen des BMU[footnoteRef:2] [2: BMU – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG. Kommission für Anlagensicherheit. 2. überarbeitete Fassung KAS-18. Stand: 11/2010. http://www.sfk-taa.de/publikationen/kas/KAS_18.pdf] |_||_|
|_| RL 200/60/EG (WRRL) / RL 2008/105/EG: Bewirtschaftungsplan bzw. Maßnahmenprogramm Warnow/Peene|_||_|
|_| RL 76/464/EWG: Gewässerqualitätszielverordnung|_||_|
|_| Klimaschutzkonzept M-V / Rahmenkonzept Klimaschutz Rostock|_||_|
|_| Schutzgebiete / schützenswerte Flächen nach Nr. 2.6|_||_|
|_| RL 2002/49/EG (Umgebungslärm-RL): Lärmminderungsprogramm / Lärmaktionsplan Hansestadt Rostock|_||_|
|_| RL 91/676/EWG: Aktionsprogramme|_||_|
|_| Küsten- und Hochwasserschutz|_||_|
|_| RL 2008/50/EG: Luftreinehalte- und Aktionsplan Hansestadt Rostock|_||_|
|_| RL 92/43/EWG (FFH-RL): Artenschutz / Biotopverbund|_||_|
|_| …………………………………………………………………………………. |_||_|
|_| …………………………………………………………………………………. |_||_|
152.Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete insbesondere in Bezug aufAuswirkungen zu erwartenEinschätzung der Auswirkungen
janein
16|X| Bestandsichernder B-Plan |X||_|
172.1die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen
18(a)Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit|_||X|
Mit geringfügigen Verkehrszunahmen in den Straßen des Gebietes sowie in den den Verkehr des Gebietes abführenden Straßen Dr.-Bergmeister-Straße ist zu rechnen. Eine Verschärfung der Belegung der Straßen durch parkende Autos wird nicht befürchtet, da die Stellplatzsatzung der Stadt bei Neubauten anzuwenden ist. Die Topographie des Geländes ist bis auf den südlichen Bereich weitgehend eben. Daher ist nicht mit Verschattung durch Gebäude an Hanglagen zu rechnen. Belichtete Wohnräume für die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse können damit gewährleistet werden. Es sind keine projektbezogenen, erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten.
19(b)Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt|_||X|
Die Wirkungen von einzelnen Bauvorhaben sind voraussichtlich so gering, dass keine Auswirkungen auf den lokalen Bestand bzw. die lokale Population betroffener Arten zu erwarten sind. Für einzelne Bauvorhaben gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Natur- und Artenschutz, die insbesondere beim Abbruch von Bestandsgebäuden oder bei der Fällung von Gehölzen zum Tragen kommen.
20(c)Boden|X||_|
Zwar werden im Umfang von ca. 6.007 m² Mehrversiegelungen erlaubt, diese erfolgen jedoch in bereits durch Bebauung gestörten Bodenbereichen. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden werden durch die Nachverdichtung, die auch in die Höhe geht, minimiert. In Betrachtung von Wechselwirkungen ergeben sich daher keine erheblichen projektspezifischen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden.
21(d)Wasser – Oberflächenwasser|_||X|
Im Gebiet bestehen keine Oberflächengewässer. Projektspezifische Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser sind nicht in erheblichem Umfang zu erwarten.
22(e)Wasser – Grundwasser|_||X|
Das Gebiet liegt teilweise im sogenannten wassersensiblen Bereich. Dies bedeutet, dass mit zweitweise hohen Grundwasserständen zu rechnen ist. Außerdem befinden sich im Norden Bereiche mit artesisch gespanntem Grundwasser. Insbesondere bei eventuellen Bohrarbeiten ist deshalb auf austretendes Grundwasser zu achten. Durch die Mehrversiegelung wird die Grundwasserneubildung im Gebiet voraussichtlich zurückgehen, da der Oberflächenabfluss zulasten Niederschlagswasserrückhalt und Versickerung in der Fläche zurückgeht. Dem wirken die allgemeinen Vorschriften, die der Versickerung den Vorrang vor Ableitung geben, entgegen. Für das Schutzgut Wasser – Grundwasser werden keine erheblichen projektspezifischen Auswirkungen erwartet.
23(f)Wasser –Hochwasser|_||X|
Der wassersensible Bereich gibt zwar keinen Rückschluss auf die Wahrscheinlichkeit eintretender Hochwasserereignisse. Es kann in diesem Bereich aber zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen. Im Nordosten außerhalb des Geltungsbereichs befindet sich ein Bereich von Hochwassergefahrenflächen gemäß eines HQ extrem. Bei konkreten Bauvorhaben sind deshalb geeignete Maßnahmen wie die Sicherung der Keller und Öltanks gegen Hochwasserereignisse zum Hochwasserschutz umzusetzen.
24(g)Luft|_||X|
Die projektspezifischen Auswirkungen, z.B. erhöhte Emissionen von Heizanlagen oder zunehmender Verkehr, sind so gering, dass auch lokal keine Auswirkungen zu erwarten sind.
25(h)Klima|_||X|
Der wesentliche Grünflächenanteil mit klimatischer Ausgleichswirkung wird durch die vorhandenen Grün- und Freiflächen erreicht. Ebenso werden durch Festsetzung von insbesondere rückwärtigen Baugrenzen Begrünungen in den privaten Gärten erzielt. Festsetzungen für solare Nutzungen bei Neubauten tragen zur Begrenzung des Klimawandels durch CO2-Anstieg bei. Die projektspezifischen Auswirkungen sind so gering, dass auch lokal keine Auswirkungen zu erwarten sind.
26(i)Landschaft(sbild)|_||X|
Das grundsätzliche Erscheinungsbild einer von Bebauung geprägten Landschaft bleibt bestehen. Durch Orientierung der Festsetzungen am Bestand wird keine unverhältnismäßige Mehrbebauung geschaffen. Die projektspezifischen Auswirkungen sind so gering, dass keine Auswirkungen zu erwarten sind.
27(k)Kultur- und sonstige Sachgüter|_||X|
Im Nordosten des Gebiets befindet sich ein Baudenkmal. Hierbei handelt es sich um eine historische Kapelle um 1800. Die Kapelle weist eine relativ geringe Höhe auf und wird bereits durch die aktuell vorhandene Bebauung der Umgebung überragt. Durch die gegenständliche Bauleitplanung entstehen keine Neuerungen, die die Kapelle betreffen. Generell ist das Baudenkmal auch weiterhin gemäß den allgemeinen Anforderungen des Denkmalschutzes zu behandeln. Auch bei Bauvorhaben, die in der Umgebung des Baudenkmals durchgeführt werden, ist der Denkmalschutz zu beachten. Durch die Erhöhung der Grundflächenzahl sowie teilweise Erhöhung der zulässigen Gebäude- und Geschossanzahlen kann es zu einer Zunahme an Einwohnern im Gebiet kommen. Damit verbunden kann sich auch die Anrechnung des Gebiets hinsichtlich der Einwohnergleichwerte in der Kläranlage ergeben. Grundsätzlich trägt jedoch die Nutzung bzw. erweiterte Nutzung bestehender Infrastruktur zu deren wirtschaftlichen Auslastung bei. Hierdurch ergeben sich projektspezifisch positive Auswirkungen auf das Schutzgut `sonstige Sachgüter´.
28(l)Wechselwirkungen|X||_|
Im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen besteht ein hoher Druck auf den Wohnungsmarkt. Um diese Entwicklung zu begleiten, stehen neben beschränkenden Möglichkeiten, wie z.B. der Mietpreisbremse, auch Planungen für Neuschaffung von Wohnungen zur Verfügung. Die in der vorliegenden Planung gewählte Nachverdichtung von Bestandsgebieten ist dabei im Vergleich mit der Ausweisung von Neubauflächen in bisherigen Außenbereichen zu sehen. Bezieht man diese Wechselwirkungen mit ein, ergeben sich projektspezifisch vorteilhafte Auswirkungen durch vermiedene Eingriffe an anderer Stelle auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.
292.2den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen
30(a)den kumulativen Charakter der Auswirkungen
Auswirkungen anderer Pläne, Programme bzw. Vorhaben erstrecken sich auf das B-Plan-Gebiet|_||X|
Auswirkungen des B-Plans erstrecken sich über die Grenzen hinaus|_||X|
31(b)den grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen|_||X|
322.3die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen)
33(a)Risikopotenzial des Standortes|_||X|
Das Risikopotenzial des Standorts ist durch die bestehende Nutzung gut einschätzbar. Es ist kein erhöhtes Standortrisiko gegeben.
34(b)Risiken durch Altlasten /Altlastverdachtsflächen|_||X|
|X| Nicht vorhanden / Inanspruchnahme vermeidbar |_| Inanspruchnahme erforderlich

352.4den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen
Auswirkungen des B-Plans erstrecken sich über die Grenzen hinaus|_||X|
Auswirkungen des B-Plans erstrecken sich über die kommunalen Grenzen hinaus|_||X|
Verlagerungseffekte zu erwarten|_||X|
362.5die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten|_||X|
|_| Überschreitung von Umweltqualitätsnormen bzw. Grenzwerten durch den Bebauungsplan zu erwarten
|_| Besonders bedeutendes bzw. sensibles Gebiet betroffen
372.6folgende Gebiete:Gebiete vorhandenEinschätzung der Auswirkungen
janein
382.6.1Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes|_||X|
392.6.2Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst|_||X|
402.6.3Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst|_||X|
412.6.4Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes
(a)Biosphärenreservat|_||X|
(b)Landschaftsschutzgebiet|_||X|
422.6.5Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes|_||X|
432.6.6Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes
(a)Wasserschutzgebiet|_||X|
(b)Heilquellenschutzgebiet|_||X|
(c)Überschwemmungsgebiet|X||_|
442.6.7Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind|_||X|
452.6.8Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordungsgesetzes|_||X|
462.6.9in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind
(a)Baudenkmal|X||_|
(b)Bodendenkmal|_||X|
(c)Archäologisch bedeutende Landschaften|_||X|
47Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.3 Anlage 2 UVPG)|_||X|
48Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.5 Anlage 2 UVPG)|_||X|
49geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.6 Anlage 2 UVPG)|_||X|

50Gesamteinschätzung der Einzelfallprüfung nach Anlage 2 BauGB:
Die Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien ergibt, dass durch den geplanten Bebauungsplan keine hohen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
51Empfehlung zur Durchführung einer Umweltprüfung:
52|X| Umweltprüfung nicht erforderlich
53Zu beachtende Auflagen:
54Sonstige Hinweise: Bei der Erneuerung von Wasserrechten für die Einleitung von Oberflächenwässern aus dem Gebiet ist die Änderung der Situation zu beurteilen und ggf. durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen die Erheblichkeit von Auswirkungen zu begrenzen.
55|_| Umweltprüfung erforderlich
Insbesondere zu klärende Sachverhalte:
verwendete Abkürzungen:
BauGB Baugesetzbuch B-Plan Bebauungsplan GRZ GrundflächenzahlLUVPG M-V Landes-UVPG Mecklenburg-Vorpommern UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie
verwendete Farben:
positive Auswirkung
keine / geringe Auswirkung
mittlere Auswirkung
hohe Auswirkung
Auswirkung nur im Zusammenhang mit anderen Kriterien sachgerecht einzuschätzen

Anlage zum Prüfbogen:

Mehrung Grundfläche (entspricht zusätzliche Versiegelung) des Bebauungsplans Nr. 11 A

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich bei Bauleitplanung online an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei Bauleitplanung online online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Bauleitplanung Online einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: