Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A "Dr.-Bergmeister-Straße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.9. Artenschutz

Die Stadt Pfaffenhofen hat zum Ziel, den Lebensraum der Tiere in der Stadt, besonders der vielen Fledermäuse, zu erhalten, da diese zu den geschützten Arten gehören. Durch die Bautätigkeit kommt es zu Flächenverlusten und Beeinträchtigungen der Lebensräume dieser, weshalb Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.

Die West- bzw. Südseiten der Gebäude sind aufgrund ihrer Ausrichtung zur Wetterseite (Westen) bzw. der erhöhten Sonneneinstrahlung (Süden) als Nistkastenfassaden ungeeignet.

Niststätten und Quartiere für Fledermäuse, Insekten und Vögel sind relativ einfach herzustellen. Notwendig sind lediglich Spalten und Hohlräume in Fassaden oder im Dachbereich, die leicht zugänglich für Tiere sind. Jedoch sollten dort keine anderen Tiere wie Nager eindringen, die Schaden anrichten könnten. Die Niststätten können schon beim Neubau in die Fassade- oder Dachkonstruktion integriert werden. Jedoch sollten die verbauten Elemente spezifisch an die vorhandenen Tierarten angepasst werden. Dort kann geschultes Fachpersonal wie Ökologen oder Vertreter von Naturschutzverbänden, weiterhelfen.

7. Planungsalternativen

Bei dem Geltungsbereich des Bebauungsplans handelt es sich um ein weitgehend bebautes Gebiet, für das bereits der Bebauungsplan Nr. 11 „Dr.-Bergmeister-Straße“ mit insg. 19 Änderungen besteht (nicht alle rechtskräftig gesatzt). Im Bereich der Neuaufstellung ist bereits ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, das so beibehalten wird. Eine alternative Planung wurde daher nicht angestrebt. Um den Siedlungscharakter unter einer verträglichen Nachverdichtung auch weiterhin beizubehalten sowie Maßnahmen für den Immissionsschutz und Umweltschutz anzuwenden, werden stärkere Verdichtungsmöglichkeiten als nicht angemessen erachtet.

8. Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans