Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A "Dr.-Bergmeister-Straße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. Bauleitplanung

Die Planung dient der Innenentwicklung, die Bauleitplanung wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt: Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat ergeben, dass durch den Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Bauleitplanung kann im Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB aufgestellt werden, sofern die zulässige überbaubare Grundfläche zwischen 20.000 und 70.000 m² beträgt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt insgesamt ca. 116.423,17 m². Unter Heranziehen der gemäß Planzeichnung ausgewiesenen Wohnbauflächen und der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) kann nachgewiesen werden, dass die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO mit 31.838,8 m² zwischen 20.000 und unter 70.000 m² liegt. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans im Verfahren nach § 13 a BauGB sind damit gegeben.

WohnbauflächeZulässige Grundflächenzahl Zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO
WA 1 bis 4: 79.589,1 m² X 0,431.835,64m²

3. Beschreibung des Plangebiets

3.1. Räumliche Lage

Das Planungsgebiet liegt in Pfaffenhofen a. d. Ilm im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 11 „Dr. Bergmeister-Straße“ und ist in etwa einem Kilometer in Richtung Süd-Westen ausgehend vom Hauptplatz entfernt. Das Plangebiet wird im Norden und Osten von der Dr. Bergmeister-Straße und dem Kapellenweg begrenzt, im Süden von der Umgehungsstraße Schrobenhausener Straße und im Westen vom Gewerbegebiet „Dr. Bergmeister-Straße“.

Durch die zentrumsnahe Lage des Gebiets sind Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sport- und Spielmöglichkeiten sowie Erholungsräume in guter Erreichbarkeit vorhanden.

Abbildung 1: Lageplan, (Bayerische Vermessungsverwaltung)