Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A "Dr.-Bergmeister-Straße"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1. Landes- und Regionalplanung

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegt gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern in der Region Ingolstadt und wird als „Allgemeiner ländlicher Raum“ eingestuft.

Die Stadt wird zudem im System der zentralen Orte als Mittelzentrum ausgewiesen. Zentrale Orte sollen im Allgemeinen ein umfassendes Angebot an zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung für die Einwohner ihres Nahbereichs vorhalten. Mittelzentren im Speziellen sollen zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs vorhalten.

Das Landesentwicklungsprogramm macht in den dargelegten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung folgende Aussagen zur Siedlungsentwicklung:

G 3.1: Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen, den Mobilitätsanforderungen, der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Stärkung der zusammenhängenden Landschaftsräume ausgerichtet werden.

Bei Planungsentscheidungen sollen daher frühzeitig die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden.

Z 3.2: In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung begründet nicht zur Verfügung stehen.

Zu den Potenzialen der Innenentwicklung zählen Baulandreserven, Brachflächen, sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung.

G 3.3: Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.

Z 3.3: Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.

Der Regionalplan Ingolstadt konkretisiert fachlich und räumlich die landesplanerischen Ziele und Grundsätze, die im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgeschrieben sind.

G 3.1.1: Es ist anzustreben, die Siedlungsstruktur unter Wahrung ihrer Vielfalt ressourcen-schonend zu entwickeln, Grund und Boden sparsam in Anspruch zu nehmen und Siedlungs- und Erschließungsformen flächensparend auszuführen.

G 3.4.1: Zum Erhalt der dynamischen Entwicklung der Region ist es von besonderer Bedeutung, ausreichend Flächen für eine gewerbliche und wohnbauliche Siedlungstätigkeit bereitzustellen.

Z 3.4.2: Die Siedlungstätigkeit soll in allen Gemeinden in Übereinstimmung mit ihrer Größe, Struktur und Ausstattung in der Regel organisch erfolgen. In zentralen Orten kann sich eine verstärkte Siedlungsentwicklung vollziehen, ebenso eine Wohnbauentwicklung in geeigneten Gemeinden des Stadt- und Umlandbereiches des Verdichtungsraumes außerhalb von Lärmschutzzonen.

(…)

Z 3.3.1: Eine Zersiedlung der Landschaft soll verhindert werden. (…)

G 3.4.3: Es ist anzustreben, dass die gewerbliche und wohnbauliche Siedlungsentwicklung in einem angemessenen Verhältnis stehen. (…)

Z 3.4.4: Auf eine gute Durchgrünung und Gestaltung der Baugebiete insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtet werden.

Den Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans wird durch die hier gegebene innerörtliche Nachverdichtung eines Mittelzentrums mit Bevölkerungszuwachs Rechnung getragen.

4.2. Flächennutzungsplan

Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm der Gesamtfortschreibung, in Kraft seit 06.12.2019, ist das Plangebiet als Wohngebiet mit zentral gelegenen Grünflächen als Grünverbindung zur Naherholung dargestellt. Bei dem Grundstück mit der Flurnummer 909/2, Gemarkung Pfaffenhofen a. d. Ilm, im Nordosten des Planungsgebiets, handelt es sich um eine Versorgungsfläche für Elektrizität.

Nachfolgende Abbildung zeigt einen Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan:

Abbildung 3: Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.2019, (ohne Maßstab)

Damit kann die vorliegende Planung aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden.

4.3. Landschaftsplan

In seinen verschiedenen Themenkarten gibt der Landschaftsplan von 2018 Informationen zu den verschiedenen Schutzgütern von Natur und Landschaft.

Nach diesen Karten handelt es sich um eine Wohn- und Mischbaufläche mit mittlerem bis hohem Versiegelungsgrad. Der Boden besteht überwiegend aus Gley über Niedermoor aus Substraten unterschiedlicher Herkunft mit weitem Bodenartenspektrum über Torf.

Weiterhin liegt das Gebiet teilweise im wassersensiblen Bereich, was auf den Einfluss von Gewässern und einen potentiellen Grundwassereinfluss hindeutet. Bei Bautätigkeit muss mit hohen Grundwasserständen gerechnet werden, sowie kann es zu zeitweise hohem Wasserabfluss kommen. Eine Risiko- oder Wahrscheinlichkeitsabschätzung für ein Hochwasser kann aus dem wassersensiblen Bereich jedoch nicht abgeleitet werden. Zudem fallen Bereiche des Planumgriffs in Gebiete möglichen artesisch gespannten Grundwassers. Dies bedeutet, dass insbesondere bei Bohrarbeiten mit austretendem Grundwasser zu rechnen ist. Außerdem grenzt das Planungsgebiet im Osten an das Überschwemmungsgebiet der Ilm. Die dargelegten Daten zum Thema „Wasser“ können der Abbildung 4 entnommen werden. Weitere Ausführungen hierzu werden im Kapitel 7.4 Wasserwirtschaftliche Belange erläutert.

Die Grünfläche im mittleren Bereich des Planumgriffs fungiert als Grünverbindung zur Naherholung und lokales Kaltluftentstehungsgebiet.

Im Landschaftsplan „Arten“ sind innerhalb des Geltungsbereichs selbst keine geschützten Arten registriert. In näherer Umgebung wurden jedoch besonders geschützte Vogelarten erfasst. Bei konkreten Baumaßnahmen sind die artenschutzrechtlichen Erfordernisse zu beachten.

Als Erholungsflächen gelten die Grünflächen im zentralen Bereich des Gebietes. Hierin befindet sich auch der Spielplatz Dr.-Bergmeister-Straße. Im Süden, entlang der Schrobenhausener Straße, grenzt der Ilmradweg als Naherholungs- und Freizeitort, über den die Pfaffenhofener Naherholungsgebiete in alle Richtungen erreicht werden können.

Am Kapellenweg im Planbereich befindet sich ein Baudenkmal. Hierbei handelt es sich um eine Kapelle mit historischer Ausstattung ihres Vorgängerbaus von ca.1800. Die Bebauungsplan-Neuaufstellung hat keine Auswirkungen auf das Baudenkmal. Bei einzelnen Baumaßnahmen in direkter Umgebung des Baudenkmals ist darauf zu achten, dass das Baudenkmal nicht beeinträchtigt oder beschädigt wird.

Abbildung 4: Auszug Landschaftsplan Wasser, (Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, ohne Maßstab)

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich bei Bauleitplanung online an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei Bauleitplanung online online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Bauleitplanung Online einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: