4.4. Sonstige Satzungen und Bestimmungen inkl. Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen
Die aktuell gültigen städtischen Satzungen finden Anwendung in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern der Bebauungsplan nichts anderes dazu regelt. Auf die Anwendung der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung sowie der Spielplatz- und Begrünungssatzung wird besonders hingewiesen, sowie dass diese bei der Planung zu berücksichtigen sind.