Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A "Dr.-Bergmeister-Straße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4. Sonstige Satzungen und Bestimmungen inkl. Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen

Die aktuell gültigen städtischen Satzungen finden Anwendung in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern der Bebauungsplan nichts anderes dazu regelt. Auf die Anwendung der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung sowie der Spielplatz- und Begrünungssatzung wird besonders hingewiesen, sowie dass diese bei der Planung zu berücksichtigen sind.

5. Plankonzept

5.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept

Städtebauliches Ziel des Baubauungsplanes ist es, eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Wahrung und Verbesserung des Immissionsschutzes zu ermöglichen. Dabei soll das Baurecht entsprechend dem Bedarf und unter Berücksichtigung der Bebauung vor Ort angepasst werden. Die Festsetzungen zur Höhen- und Geschossentwicklung sowie Dachgestaltung orientieren sich am Ursprungs-Bebauungsplan und an der aktuell vorhandenen Bebauung, sodass eine regionale Identität erhalten bleibt. Ein gleichmäßiges und qualitätvolles Erscheinungsbild im Wohnquartier soll demnach erhalten und erreicht werden. Dabei soll es dennoch die Möglichkeit einer angemessenen Nachverdichtung geben, indem das Plangebiet in ähnlich strukturierte und gestaltete Bereiche unterteilt wird, Raum für klimaangepasste Bauformen geschaffen wird und artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden.