Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11A "Dr.-Bergmeister-Straße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2. Verkehrskonzept und Erschließung

Da es sich um ein im Bestand befindliches Gebiet handelt, das gut an die Stadt angeschlossen ist, verlaufen Erschließungsanlagen bereits in den vorhandenen Straßen und werden als ausreichend erachtet.

Bestehende und künftige Kanäle bzw. Versorgungsleitungen sollen im öffentlichen Raum zu liegen kommen.

Um die Bodenversiegelung und den Umfang des abzubildenden unverschmutzten Niederschlagswassers auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Stellplatzflächen und Garagenzufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. wasserdurchlässige Pflaster, Rasengitter, Rasenpflaster, Rasenziegel, Schotterrasen, Schotter, Rasen) herzustellen.

In der Bebauungsplan-Neuaufstellung soll nicht zwischen einzelnen Verkehrsflächen (z.B. Rad- und Fußweg, PKW-Fläche) unterschieden werden, um auch für zukünftige Planungen Flexibilität zu behalten. Dies entspricht dem Ursprungs-Bebauungsplan, in dem die Flächen ebenso als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt sind.

5.3. Landschaftsplanerisches Konzept / Umweltkonzept

Unter den Möglichkeiten der Nachverdichtung soll weiterhin ein hoher Durchgrünungsanteil im Gebiet erhalten bleiben, um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Die Festsetzungen zu öffentlichen Erholungs- und Freiflächen, offenen Vorgärten, Baumpflanzungen und rückwärtigen Baugrenzen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas sowie als Grünverbindungen zum Natur- und Artenschutz bei.

5.4. Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieeffizienz

Durch die in § 1a Abs. 5 BauGB eingefügte Klimaschutzklausel soll der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen in der Abwägung verstärkt berücksichtigt werden. Demnach soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Wichtige Handlungsfelder sind die Anpassung an zukünftige, durch Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse und Maßnahmen zum Schutz des Klimas, wie die Verringerung des CO2 -Ausstoßes und die Bindung von CO2 aus der Atmosphäre durch Vegetation.

In der vorhandenen Planung werden diese Belange insbesondere durch folgende Inhalte berücksichtigt:

  • Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser und zu begrünten Flachdächern auf Neben- und Hauptgebäuden tragen zur Vermeidung hoher Niederschlagswasserabflüsse bei und verbessern das Mikroklima und die Biodiversität.
  • Die Hitzebelastung wird durch Begrenzung des Versiegelungsgrades sowie Festsetzungen zu Grün- und Freiflächen herabgesetzt.
  • Festsetzungen zu Baumpflanzungen tragen zur Bindung von CO2 aus der Atmosphäre bei.
  • Die verpflichtenden Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen steigern das Angebot erneuerbarer Energiequellen.