5.2. Verkehrskonzept und Erschließung
Da es sich um ein im Bestand befindliches Gebiet handelt, das gut an die Stadt angeschlossen ist, verlaufen Erschließungsanlagen bereits in den vorhandenen Straßen und werden als ausreichend erachtet.
Bestehende und künftige Kanäle bzw. Versorgungsleitungen sollen im öffentlichen Raum zu liegen kommen.
Um die Bodenversiegelung und den Umfang des abzubildenden unverschmutzten Niederschlagswassers auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Stellplatzflächen und Garagenzufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. wasserdurchlässige Pflaster, Rasengitter, Rasenpflaster, Rasenziegel, Schotterrasen, Schotter, Rasen) herzustellen.
In der Bebauungsplan-Neuaufstellung soll nicht zwischen einzelnen Verkehrsflächen (z.B. Rad- und Fußweg, PKW-Fläche) unterschieden werden, um auch für zukünftige Planungen Flexibilität zu behalten. Dies entspricht dem Ursprungs-Bebauungsplan, in dem die Flächen ebenso als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt sind.