Planungsdokumente: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“
Begründung
4.1. Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept
Entsprechend der tatsächlichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Städtebauliches Ziel ist es, die gewachsene Siedlungsstruktur, die aktuell vorzufinden ist, zu erhalten und eine Überformung derer zu vermeiden. Durch den Bebauungsplan soll das bestehende Baurecht klar definiert werden. Eine Ausweisung in den Außenbereich ist nicht erwünscht. Die Nachverdichtung soll gemäß dem bestehenden Baurecht erfolgen.
Ein gleichmäßiges und qualitätvolles Erscheinungsbild im Wohnquartier soll durch die getroffenen Festsetzungen zur Gestaltung erreicht werden und die Möglichkeit für klimaangepasste Bauformen geschaffen werden.
4.2. Verkehrskonzept und Erschließung
Da es sich um ein im Bestand befindliches, zentral gelegenes Gebiet handelt, verlaufen Erschließungsanlagen bereits in der Niederscheyerer Straße, der Kornstraße, der Gestenstraße, dem Sonnenhang, Zur Mühle, dem Pappelweg und der Oberen Wiesen. Zudem verläuft aktuell ein Kanal zu Teilen über Privatgrund parallel zum Gerolsbach. Die bestehenden Erschließungsanlagen werden als ausreichend erachtet. Bestehende und künftige Kanäle bzw. Versorgungsleitungen sollen im öffentlichen Raum zum Liegen kommen.
Der Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder ist über Stellplätze nach der aktuell gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Pfaffenhofen auf den jeweiligen Privatgrundstücken zu regeln. Die Herstellung von Tiefgaragen ist allgemein im Plangebiet zulässig.
Um die Bodenversiegelung und den Umfang des abzubildenden unverschmutzten Niederschlagswassers auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Stellplatzflächen und Garagenzufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. wasserdurchlässige Pflaster, Rasengitter, Rasenpflaster, Rasenziegel, Schotterrasen, Schotter, Rasen) herzustellen.